Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck geben (s. D.)?
Wie man weiss, kann man aufm Flohmarkt allerhand Dinge kaufen.
So kaufte meine Bekannte ihrem Sohn vor 3 Jahren ein Handy samt Handykarte.
Und letztes Monat registrierte sich ihr Sohn beim Anbieter, da er ein paar Spiele runterladen wollte. Doch wenn man da in die Kontodaten rein geht, steht ein anderer Name.
Da der Kleine (13 Jahre alt) noch unerfahren ist, hat er irgendwas angeklickt, dass der Anbieter erst einmal das Ganze berprfen muss, also: Besitzer, Email-Adresse usw.
Und letzte Woche bekam meine Bekannte einen Brief von dem Anwalt des eigentlichen Besitzers (sie wusste es ja vor 3 Jahren nicht, dass das ein gestohlenes Handy war, wie sich jetzt erst rausstellte) und auch eine Anzeige wegen Diebstahls, weil der Mann sein Handy orten lies und die Polizei auch anhand von Spieleserver (dort hat der Kleine dummerweise auch noch die komplette Wohnadresse angegeben) auf meine Bekannte gestossen ist.
Ich habe meiner Bekannten geraten, sie solle auf das Handy pfeifen und es per Post an den Besitzer zurckschicken, dass sie keinen rger kriegt.
Darum meine Frage, ob sie nach 3 Jahren jetzt das Handy zurckgeben muss oder ob sie sich auch einen Anwalt nehmen muss.
Sie hat den Anwalt vom eigentlichen Besitzer angerufen und ihm schon gesagt, sie hat das Handy vor 3 Jahren aufm Flohmarkt gekauft.
Nur weiss sie halt den Namen des Verkufers net. Und der Anwalt will das aber wissen, wer ihr das Handy verkauft hat.
Wie kommt sie jetzt aus dem Schlamassel am besten raus?
Danke fr die Antworten im voraus.