Hallo zusammen, Ich frage hier mal im Auftrag meiner Schwester, da sie nach langer Krankheit und daraus Resultierender Arbeitslosigkeit bald in Hartz IV rutscht. Sie selbst hat kein Computer und somit auch kein Internet.
Sie htte gern gewusst, wie es mit den gercht aussieht, dass man als Hartz IV empfnger kein Auto besitzen darf. Stimmt das? Sie hat noch ein zweites Auto auf ihren Namen angemeldet, dies gehrt aber unseren Bruder und er allein zahlt alle kosten dafr. Es ist nur aus reinen Kostengrnden wegen Versicherung so gemacht worden. Wird das Zweitauto auf ihren Namen auch als das ihres angesehen? Wie sieht es aus mit dem Sparvermgen, wieviel darf sie haben und was geschieht mit dem Geld, muss sie das gesparte Geld erst aufbrauchen ehe sie Geld vom Amt bekommt. Das gleiche gilt auch mit den Sparkonten ihrer Kinder, wie sieht es damit aus? Was ist mit den Versicherungbeitrgen, werden diese weiter bezahlt oder muss sie sogar versicherungen kndigen oder einfrieren (Gemeint sind Private Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- und Zahnzusatzversicherungen)? Wie sieht es mit dem Verdienst von Ihrem Mann aus, wie wird es mit angerechnet?
Fragen ber Fragen, ich bedanke mich schon mal im Auftrag meiner Schwester fr eure hilfreichen Antworten. @Billy Night Mmmmh, ja, eeehm... Ich denke da stehen doch genug Fragen im Text, oder habe ich etwas vergessen? Solltest Du die berschrift meinen, meine Schwester htte gern ein paar infos zu Hartz IV.
@Farbod Elyassi H :D
@Gnter Das heit, ist das Auto nicht mehr viel Wert (und das ist es nicht), dann darf sie das Auto halten, auch wenn sie folgekosten haben wird. Das sie das zweite Auto besser wieder ummelden sollte, davon ist sie ausgegangen. Ist Nur schade fr den Bruder, da er in eine hher Versicherungstufe kommen wird. Danke
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