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 Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm
BeitragVerfasst: Mi 3. Apr 2013, 16:35 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 07:02
Beiträge: 8
Ja, das kann er, theoretisch zumindest.Ist dem Arzt nachweislich ein Schaden entstanden, kann er Schadenersatz verlangen.Ich hatte mal einen Arzt, der hat dieses sogar als Aushang in sein Wartezimmer gehngt " behalten wir uns vor, eine Gebhr von Euro 25 in Rechnung zu stellen".Sicherlich soll diese Manahme in erster Linie einen erzieherischen Effekt nach sich ziehen.Zumindest hat sich bei diesem Arzt die Anzahl der nicht abgesagten Termine nahezu halbiert.Man sollte einen Arztermin versuchen einzuhalten und immer absagen, wenn man ihn nicht einhalten kann.Das kann man auch kurz mit dem Handy machen.Und wenn man vergesslich ist, sollte man sich eben Erinnerungsnotizen machen, z.B. Termin an den Spiegel im Bad kleben etc.Oder aber die Erinnerungsfunktion des Handys nutzen, da hat man dann auch ein akustisches Signal und aufs Handy schaut man ohnehin fast jeden Tag.Wenn es sich um einen einfachen Termin handelt, wird der Arzt sicherlich keine Gebhren verlangen knnen, anders wre das bei aufwendigen Untersuchungen etc. Es kann natrlich sein, das der Arzt dir eine Rechnung stellt und dir ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt, wenn du nicht zahlst.Deswegen solltest du dich absichern und, wenn so eine Rechnung kommt, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale um Rat fragen.


Arzttermin rechtzeitig absagen

Dass man einen geplanten Arzttermin doch nicht wahrnehmen kann, kommt immer wieder vor. Wichtig ist, den Termin rechtzeitig abzusagen. Fernbleiben ohne Entschuldigung kann rechtliche Folgen haben.


Ein Patient oder eine Patientin vereinbart einen Arzttermin zur Behandlung oder Vorsorge-Untersuchung und dann kommt irgendetwas dazwischen. Fast jedem ist das schon einmal passiert. Es kann dringende Grnde geben, dass jemand einen Termin nicht einhalten kann. In diesem Fall sollte man das tun, was fast jeder Mensch auch bei einer privaten Einladung tun wrde: Man ruft an und sagt ab. Immer wieder gibt es jedoch Patienten, die einfach nicht zum Termin erscheinen und vorher auch nicht anrufen. "Natrlich gibt es unglckliche Umstnde, bei denen eine Absage wirklich nicht mglich ist, z.B. wenn jemand einen Unfall hat oder akut schwer erkrankt. Jeder Arzt wird das verstehen. Doch in den meisten Fllen sind es vergleichsweise harmlose Grnde, warum Patienten nicht zum Termin erscheinen", so Dr. Thomas Fiedler, Vertreter der Fachrzte bei der rztekammer fr O. Einen Arzttermin nicht einzuhalten und ihn gleichzeitig nicht abzusagen sei eine Unhflichkeit, so Dr. Fiedler: "Es ist noch dazu unfair gegenber anderen Patienten, denen die Chance auf einen Termin genommen wird. Auerdem kann dem Arzt dadurch ein Schaden entstehen, etwa, wenn er gewisse Vorbereitungen fr die Untersuchung umsonst gemacht hat."

Finanzielle Entschdigung fr Arzt
Vielen Patientinnen und Patienten ist nicht bewusst, dass sie in bestimmten Fllen zu einer finanziellen Entschdigung fr den Arzt verpflichtet werden knnen, wenn sie einen Termin nicht einhalten, ohne vorher die Ordination zu verstndigen. Ein o. Gericht hat krzlich festgestellt, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Arzttermin wahrzunehmen - dass jedoch der Arzt bzw. die rztin einen Honoraranspruch hat, wenn das Versumnis in der Sphre des Patienten liegt. "In diesen Fllen hat der Arzt einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, dessen konkrete Hhe von mehreren Faktoren abhngig ist. Neben dem Verdienst-Entgang spielt dabei auch eine Rolle, ob dem Arzt durch die Vorbereitung auf den Termin Kosten entstanden sind - etwa, weil er im Vorfeld bestimmte Gerte und Instrumente organisieren musste. Bedeutsam ist auch, ob der Arzt die Zeit, in der der Termin stattfinden htte sollen, andere Patienten behandeln konnte oder eine Stehzeit hatte", so Mag. Nick Herdega, Leiter der Rechtsabteilung bei der rztekammer fr O. Es ist also grundstzlich mglich, unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz vom Patienten zu verlangen. In der Realitt komme das sehr selten vor, so Dr. Thomas Fiedler: "In Obersterreich sind mir nur einige wenige Flle bekannt. Meist gingen mehrere geplatzte Termine voraus, ohne dass die betroffenen Patienten Bescheid gegeben htten. Einen Termin abzusagen - auch ohne Angabe von Grnden - ist absolut legitim - es gehrt aber auch zu den blichen Umgangsformen, Bescheid zu geben."



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