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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck gebe
BeitragVerfasst: Di 21. Jun 2011, 00:12 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 11:22
Beiträge: 396
Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck geben (s. D.)?


Wie man weiss, kann man aufm Flohmarkt allerhand Dinge kaufen.

So kaufte meine Bekannte ihrem Sohn vor 3 Jahren ein Handy samt Handykarte.

Und letztes Monat registrierte sich ihr Sohn beim Anbieter, da er ein paar Spiele runterladen wollte. Doch wenn man da in die Kontodaten rein geht, steht ein anderer Name.

Da der Kleine (13 Jahre alt) noch unerfahren ist, hat er irgendwas angeklickt, dass der Anbieter erst einmal das Ganze berprfen muss, also: Besitzer, Email-Adresse usw.

Und letzte Woche bekam meine Bekannte einen Brief von dem Anwalt des eigentlichen Besitzers (sie wusste es ja vor 3 Jahren nicht, dass das ein gestohlenes Handy war, wie sich jetzt erst rausstellte) und auch eine Anzeige wegen Diebstahls, weil der Mann sein Handy orten lies und die Polizei auch anhand von Spieleserver (dort hat der Kleine dummerweise auch noch die komplette Wohnadresse angegeben) auf meine Bekannte gestossen ist.

Ich habe meiner Bekannten geraten, sie solle auf das Handy pfeifen und es per Post an den Besitzer zurckschicken, dass sie keinen rger kriegt.

Darum meine Frage, ob sie nach 3 Jahren jetzt das Handy zurckgeben muss oder ob sie sich auch einen Anwalt nehmen muss.
Sie hat den Anwalt vom eigentlichen Besitzer angerufen und ihm schon gesagt, sie hat das Handy vor 3 Jahren aufm Flohmarkt gekauft.
Nur weiss sie halt den Namen des Verkufers net. Und der Anwalt will das aber wissen, wer ihr das Handy verkauft hat.

Wie kommt sie jetzt aus dem Schlamassel am besten raus?

Danke fr die Antworten im voraus.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck gebe
BeitragVerfasst: Mi 21. Sep 2011, 09:30 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 02:09
Beiträge: 42
Als Juristin kann ich deine Frage nur wie folgt beantworten:

Sie bzw der Kleine muss das Gert herausgeben, vgl. 985 BGB. Sie hat auch kein Recht zum Besitz, da gem 935 BGB kein Gutglubiger Erwerb an abhanden gekommenen Sachen mglich ist.
Da ja schon gesagt wurde, dass das Gert gestohlen wurde, kommt nunmal abhanden gekommen in Betracht, anderes wrde gelten wenn der ursprngliche Eigentmer das Gert damals an jmd verliehen htte und der Entleiher es verkauft htte, denn dann htte der ET das Handy freiwillig weggegeben und msste sich dieses selbst anlasten lassen.
Es gibt auf den anspruch auf Herausgabe nach 985 BGB auch keine Verjhrung nach 3 Jahren, sondern gem 197 BGB erst nach 30 Jahren.
Also um jeglichen Scherereien aus dem Weg zu gehen, denen deine Freundin eh unterliegt, sollte das Gert unverzglich zurckgegeben werden.

Oder: (hngt aber vom rechtmigen ET ab)
Sie ermittelt den Wert des Gertes und bietet dem ET an, es ihm abzukaufen!
(Was kann den schon ein ca 3 Jahre altes Handy noch wert sein?)

Gegen den Hndler steht ihr selbst ein Rckzahlungsanspruch zu, aber der wird wohl nicht mehr auffindbar sein.
Unbefriedigend fr sie, aber so funktioniert unser Rechtsstaat. Das lehrt sie jedenfalls ohne weiteres prfen jmd fremden etwas abzukaufen.


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 Betreff des Beitrags: Muss ich bei der Einreise in gypten mit dem Reisepass auch e
BeitragVerfasst: Mo 26. Sep 2011, 19:00 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 12:31
Beiträge: 273
Muss ich bei der Einreise in gypten mit dem Reisepass auch ein Passbild vorlegen?

Im Personalausweis ist auch ein Passbild. Trotzdem muss man ein Passbild vorlegen.


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 Betreff des Beitrags: Muss ich bei der Einreise in gypten mit dem Reisepass auch e
BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 12:16 

Registriert: So 3. Apr 2011, 09:37
Beiträge: 16
Fr die Einreise nach gypten brauchst Du ENTWEDER einen Reisepass ODER
einen Personalausweis und ein zustzliches Passbild....


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck gebe
BeitragVerfasst: So 23. Okt 2011, 11:18 

Registriert: Do 31. Mär 2011, 01:37
Beiträge: 9
Ich knnte mich auch nur den vorherigen Antworten anschlieen. Nur eines wei ich ganz bestimmt - dass es besser ist wenn man sich einen Anwalt nimmt. Vielleicht hat deine Bekannte ja eine Rechtsschutzversicherung, an die sie sich wenden kann.


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 Betreff des Beitrags: Rechtsfrage: muss ich zahlen?
BeitragVerfasst: So 23. Okt 2011, 23:06 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37
Beiträge: 326
Hallo,

ich hatte meine Mbel (Couch, Khlschrank, Bretter) bei einer Freundin ohne Zeitbegrenzung untergestellt,sie hat nichts dafr verlangt.

Nun erfahre ich,dass sie meine Mbel wohl seit einigen Wochen bei ihrem Nachbarn (der gleichzeitig ihr Vermieter ist) untergebracht hat,ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Dieser will mir eine Rechnung von 160 Euro stellen, wenn ich sie nicht bis zum 30.10 abhole und er sie dafr entsorgt.

Meine Frage lautet: Kann er mir tatschlich diese Rechnung stellen und bin ich dann verpflichtet sie zu bezahlen?


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck gebe
BeitragVerfasst: Sa 29. Okt 2011, 20:28 

Registriert: So 10. Apr 2011, 17:37
Beiträge: 13
Ich wrde es zurckgeben, dann hat sie den Stress vom Hals. Aber sie soll sich dies quittieren lassen.


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 Betreff des Beitrags: Muss ich bei der Einreise in gypten mit dem Reisepass auch e
BeitragVerfasst: Do 5. Jan 2012, 01:14 

Registriert: So 27. Mär 2011, 06:28
Beiträge: 10
Ein gltiger Reisepass hat doch ein Passbild. Wenn durch
irgendwelche Umstnde das Passbild da nicht mehr ist, ist der Reisepass ungltig. Da kannst du auch deinen Personalausweis vorlegen. Dein Reisepass bleibt ungltig. Ich kenne jetzt nicht die Einreisebestimmungern dort. Wenn aber ein PA nicht reicht und man einen Reisepass braucht, muss der natrlich gltig sein. Wenn da kein Bildr drinn ist, musst du dich schnellstens darum kmmern oder kannst die Reise gleich vergessen.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Muss meine Bekannte jetzt das Handy zurck gebe
BeitragVerfasst: Fr 13. Jan 2012, 07:54 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 18:08
Beiträge: 8
Hallo,

ein Anwalt ist kein Richter (auch wenn sich viele auffhren als wren sie die Staatsmacht) sondern nur ein Freiberufler.

Wenn Deine Bekannte den Namen des Verkufers nicht weiss, dann ist das eben so. Deine Bekannte muss nicht ermitteln, allerdings muss das Handy dem rechtmssigen Besitzer zurckgegeben werden.

Deine Bekannte ist in gar keinem Schlamassel (abgesehen davon, dass sie eben nicht Eigentmer des Handys war)


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 Betreff des Beitrags: Rechtsfrage: muss ich zahlen?
BeitragVerfasst: So 15. Jan 2012, 15:15 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 09:43
Beiträge: 44
Ein Rat vorweg: Hole deine Sachen ab, bevor die Frist verstreicht, damit schaffst du dir viel rger vom Hals.

Die Rechtslage ist die:
Du hast deiner Freundin Sachen anvertraut. Sie ist fr die Sachen verantwortlich, darf sie also nicht ohne deine Zustimmung entsorgen oder kostenpflichtig woanders unterbringen. Bedeutet: Wenn die Sachen kaputt sind, entsorgt wurden oder durch die Umlagerung Kosten anfallen, dann hat sie dafr gerade zu stehen, es sei denn, du httest eingewilligt.
Theoretisch knntest du dir einen Anwalt nehmen und ziemlich sicher vor Gericht sogar Recht bekommen, aber ganz im Ernst: Legst du Wert auf einen Rechtsstreit, denn du zwar nicht wirklich verlieren kannst, wo du am Ende aber dennoch als Verlierer dastehen wirst? Du wrdest den (mglicherweise bestehenden) Streit mit deiner Freundin so ausweiten, dass die Unstimmigkeiten euch endgltig entzweien.
Mein Rat:
Hole die Sachen so schnell es geht ab. Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, sprich mit dem Nachbarn freundlich ber dein Problem, vielleicht verlngert er die Frist dann auch um ein paar Tage. Selbst, wenn du die Sachen dann aus Platzgrnden direkt zum Bauhof oder an eine Sozialstation bringen msstest, das wre dann nur Geld, welches du verlierst. Anderenfalls verlierst du eine Freundin und noch mehr.



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