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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 4. Sep 2011, 06:32 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41
Beiträge: 270
Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewiesen hat ...?

Dich mit Absicht solange Reizen, bis Dir das Gemt berkocht und Du ihn als Dreckarsch oder sonstiges bezeichnest, ohne dass Du dafr eine Strafe bekommen darfst?

Oder anders gefragt: Darf ein Beamter im Privatleben eigentlich auf seinen Beamtenstatus hinweisen damit man sich in seinem Tonfall mssigt, weil man sonst damit rechnen muss, dass man eine Anzeige bekommt, oder darf man den genauso behandeln, wie man das dann auch mit jedem normalen Brger tun wrde, ohne irgendwelche Konsequenzen befrchten zu mssen?


Man kann ja durchaus eine ganz saftige Meinung zu dem einen oder anderen Menschen gebildet haben, der einen Beamtenstatus hat.... also wie schaut es da aus?

Das derjenige dann nicht im Dienst ist, wenn sowas passiert setze ich voraus.
Ich bezeichne jeden so, wie er es verdient in meinen Augen und da ist mir der Papst genauso gleich, wie ein anderer Mitmensch. Und wenn man mich fragt, warum ich das so mache, dann habe ich auch meine Grnde. Denn Menschen, die mich mein Leben lang gemobbt haben, sollten dann eben auch merken, dass ich sowas sehr persnlich nehme und dann eben mindestens genauso eine saftige Strafe zahlen mssen, wie man mir die aufbrden wrde. Insofern: gleiches Recht fr alle, oder eben fr gar keinen und da eben nicht jeder, der jemals ein solches Wort in den Mund nimmt eine saftige Strafe zu zahlen hat, sehe ich auch keinen Grund, weshalb da ein Beamter bei mir damit anfangen drfen kann.
Noch dazu, wenn er sich mir gegenber nicht als solcher zu erkennen gegeben hat.
Und zwar, BEVOR es zu dem Eklat gekommen ist. Im nachhinein zu erzhlen, dass derjenige Beamter ist, finde ich ehrlich gesagt, die unfairste Handlung, die man vorweisen kann.

brigens: @ BC: Woher soll ich wissen, dass Du tatschlich Beamter bist? Im Netz kann jeder alles behaupten. Und da es viele Lgner gibt hier, schliesse ich eben auch nicht aus, dass sowas als Notlge gebraucht wird, um sich Leute, die einen Hass auf einen haben vom Hals zu halten.
@ Karla: Psychologen drfen bei Antiaggressionstrainings jeder Mistbeule egal was fr Ausdrcke ins Gesicht sagen, ohne dabei rot zu werden.

Aber gut, ich bin halt leider kein studierter Psychologe, sondern ein Mensch, der sich sowas von anderen Menschen auch schon zur Genge hat anhren mssen. ICH konnte niemals eine Anzeige wegen Beleidigung schalten. Aber solche Bemerkungen wie blde Kuh, blde Sau, dumme Sau hab ich mir zur Genge anhren mssen und finde es mir gegenber eben NICHT lustig. Trotzdem sind die Menschen, die mir das entgegengeschleudert haben nie dazu verurteilt worden, eine Strafe zu zahlen.
Ich verzeihe solche Dinge aber nicht, da sie gegen mich als Persnlichkeit und Person eben entsprechend wirken und nehme mir eben im Gegenzug das Recht heraus, solange auf anderen ebenso herum zu trampeln, bis DIESE endlich kapieren, dass sie sich die falsche ausgesucht haben, mit der sie das so machen drfen!
@ Billy Night: Schade, dass man mich wohl kaum verbeamten wird, da ich ja weder ein Studium aufweisen kann (Dank meiner Lehrer, die wohl am liebsten noch mitgemobbt htten, als ich zur Schule ging!), noch fr den Polizeidienst taugen wrde ( Durch den Diabetes wohl kaum geeignet, als Polizist arbeiten zu knnen!, was ich wiederum als eine Diskriminierung durch den Staat ansehe.)
@ Markus Z: Nein. Mir wurde bei dem Besuch eines Volksfestes im vorigen Jahr von einem Menschen, der auf einer Festzeltgarnitur gesessen hat und mit dem ich praktisch wegen der eng beieinander stehenden Bnke etwas zusammengerasselt bin, entsprechendes aufs Brot geschmiert, dass er Beamter sei. Ich hatte mich fr das anrempeln damals entschuldigt, wohlgemerkt.

Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wrde man mir beispielsweise bei der Ausbung meines Hobbies stndig absichtlich in den Weg laufen, dann knnte durchaus ein solches Wort einmal fallen und in einem solchen Fall fnde ich es auch entsprechend berechtigt, wenn derjenige, dem ich das um die Ohren haue entsprechend eben keinen "Beamtenstatus" geltend machen darf, denn wer etwas mit Absicht herbeifhrt, damit ein anderer entsprechend mies dasteht, hat meines Erachtens nach eben auch entsprechendes auszuhalten.

Und ich finde nicht, dass ich pfel mit Birnen vergleiche, denn ich be zwei Sportarten aus, in denen normalerweise Fairn
Fairness das oberste Gebot ist, habe allerdings bisher von Fairness in diesen Sportarten noch nicht wirklich viel mitbekommen. Das scheint gerade, dann, wenn Turnierreiter auf Freizeitreiter prallen und wenn Sportbowler auf Freizeitbowler prallen nmlich wirklich ein Problem zu sein.

brigens: Ich sehe mich selber, nachdem ich jetzt inzwischen schon seit drei Jahren Bowle nicht mehr als Freizeitbowler an. Vor allen Dingen schon allein deswegen nicht, weil ich halt eben auch keinen Job habe. Fr mich ist das Bowling im Prinzip fast schon so, als wrde ich einen Job machen- Ich sehe es als eine Herausforderung an, immer wieder schwierige Bilder zu knacken und rgere mich regelmssig, wenn die Gruppen neben uns auf den Bahnen so schnell wechseln, dass man seinen Spielrhythmus nicht finden kann und eben dadurch auch kein wirklich gutes Ergebnis spielen kann. Ich finde, dass das einfach nicht fair gegenber den Spielern ist, die sich stndig abmhen. Und genau deswegen finde ich es dann auch nicht in Ordnung, wenn ich dann eben auch entsprechend doof angemacht werde.

Ich weiss, dass ich Fehler mache, aber ich lasse mich ungern absichtlich durch andere Gruppen nerven, whrend mein Mann und seine Kollegin stndig freie Bahn haben und absolut nicht genervt werden.
Die behaupten zwar, dass das bei ihnen genauso ist, aber mich wrde echt interessieren, wie DIE beiden reagieren, wenn sie solches Dauerprasseln ber sich ergehen lassen mssen, wie das bei mir stndig der Fall ist.

P.S.: Behaupten knnen die vieles. Aber das, was ich beobachte ist eher so, dass mein Mann gotterbrmlich viele Menschen hat, die ihm beihalten und seine Kollegin auch und die versuchen mich eben niederzumachen, wo es nur geht. Und DAGEGEN habe ich was.
@ Markus Z: Ich wrde das nicht hier schreiben, wenn es nicht so WRE!
@ Fee: Die "angeblichen" Zeugen, stehe bei mir unter dem Verdacht, dass sie eh dem aus meinen Augen gesehen "Tter" beihalten und damit ist fr mich eine Zeugenaussage solcher Leute, die lediglich fr denjenigen aussagen null und nichtig.
Was anderes ist es, wenn es unabhngige Zeugen gibt.
Insofern fallen fr mich Bekannte von den Leuten unter abhngig und dadurch eben nicht aussagekrftig.
@ Fee: und verkneifen kann und will ich mir das nicht, solange ich auch nur das geringste Gefhl habe, dass man mich unfair behandelt.
Weil solche Leute mssen erst mal am eigenen Leib erfahren, wie das ist, damit sie merken, was sie selber fr einen Bockmist machen!


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: Fr 16. Sep 2011, 22:53 

Registriert: Di 29. Mär 2011, 22:55
Beiträge: 26
die Schwchen eines Beamten laufen Parallel zusammen.. also kannst du sagen was du willst.. der hat immer recht und der kann alles besser.. ich wei das, glaub mir


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: Fr 23. Sep 2011, 15:35 

Registriert: So 3. Apr 2011, 12:34
Beiträge: 74
Zum einen solltest du dir solche Ausdrcke verkneifen,das kann immer mit einer Anzeige enden.

Zum anderen kommt es darauf an ob bei der Auseinandersetzung Zeugen anwesend waren wenn nicht dann steht dein Wort gegen seins.


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 25. Sep 2011, 19:34 

Registriert: So 3. Apr 2011, 06:12
Beiträge: 7
Ich bin kein Beamter aber wenn du mich privat so bezeichnen wrdest knntest du dir genauso eine Anzeige wegen Beleidigung einfangen, ich sehe da keinen Unterschied zwischen Beamtenbeleidigung und "ziviler".


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 2. Okt 2011, 20:14 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 06:16
Beiträge: 11
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand.
Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Brger. Es handelt sich also um eine normale Beleidigung gem 185 StGB.

Soll heien es ist vollkommen wurst, Beleidigung bleibt Beleidigung.


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 9. Okt 2011, 12:06 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 17:22
Beiträge: 23
Drfen darf er es, aber es ntzt nichts. Der Beamtenstatus schtzt nur bei Vorfllen in Ausbung des Dienstes. Jemanden als Drecka..... zu bezeichnen, ist aber immer eine Beleidigung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wenn ein Beamter es im Privatleben fr notwendig erachtet, aufgrund seines Beamtenstatus eine gesonderte Behandlung einzufordern, ist er ein armes Licht.


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 18:39 

Registriert: So 10. Apr 2011, 20:54
Beiträge: 12
Freilich . Du bekommst noch einen Orden fr deine Beleidigung !

Sehr weit scheint es bei dir ja nicht zu reichen! Jeder den du beleidigst hat das recht dich Anzuzeigen ,egal ob Beamter oder normaler Brger!


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 16. Okt 2011, 02:46 

Registriert: Di 29. Mär 2011, 07:22
Beiträge: 20
Vielleicht wusste der Beamte wie leicht du zu reizen bist. Hat man hier ja auch schon einige mal gesehen.

Nachtrag: ich will dich hier garnicht angreifen. Aber man kann schon den Eindruck bekommen das du dich immer und berall ungerecht behandelt fhlst. Auch jetzt machst du mit deinen Kilometerlangen Nachtrgen wieder den Eindruck.

Nachtrag 2: ich habe nicht gesagt das es nicht so ist wie du schilderst. Ich behaupte nur du regst dich (mal wieder) ber gebhr darber auf. Ich sag es mal ganz Salopp ....Es ist kein Wunder wenn dir die Leute in den Hintern treten, schliesslich hltst du ihn ja in ihre Richtung.


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: So 16. Okt 2011, 12:16 

Registriert: So 10. Apr 2011, 09:59
Beiträge: 17
Eine Beamtenbeleidigung liegt nur vor, wenn der Beamte im Dienst oder bezglich seines Dienstes beleidigt wird. Um den Tatbestand der Beamtenbeleidigung zu erfllen muss demzufolge der Beamte in Ausbung seines Dienstes oder wegen seines Dienstes beleidigt werden. Die Beamtenbeleidigung wird juristisch wie jede andere Beleidigung behandelt und nur auf Antrag verfolgt.


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 Betreff des Beitrags: Darf ein Beamter, der sich vor dir nicht als Beamter ausgewi
BeitragVerfasst: Mo 17. Okt 2011, 04:23 

Registriert: Mo 4. Apr 2011, 17:55
Beiträge: 17
Als "Dreckarsch" usw. darf man NIEMANDEN bezeichnen. ...
Sonst folgt eine Klage wegen Beleidigung, die teuere Folgen fr den uerer dieser Bemerkung haben kann.

Mehr Gelassenheit auch im Privatleben hat noch nie und niemandem geschadet.

PS: Ich bin Beamter, und ich reize auch gern ...,)



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