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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: Di 30. Aug 2011, 08:01 

Registriert: Mo 11. Apr 2011, 13:27
Beiträge: 131
Eine Frau hat Erbe hinterlassen bekommen.Nun heiratet sie einen Mann.Kann der Mann im Falle einer Scheidung auch das Erbe der Frau erhalten ( einen Teil oder so ) !! habe bereits die frage vor zwei stunden gestellt habe auch sehr viele gute antworten bekommen danke an die leute ! aber jetz bin ich noch verwirrter ..............die einen sagen ja der ex kriegt einen teil und andere meinen nein......... aber das ich dachte das erbe bleibt fr die kinder und kann von keinem anderen angetastet werden (oder die personen die im testament genannt wurden ) ich wrd so gern sicher sein dankkee leute


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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: Fr 2. Sep 2011, 02:56 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 20:12
Beiträge: 7
Ich habe die Frage schon richtig und ausfhrlich beantwortet.
Deshalb nur kurz:

Wenn die Frau geerbt hat, kann sie mit dem Geld machen, was sie will.
Sie kann es verschenken, versaufen, ausgeben, dem Tierheim spenden usw.

Die Kinder erben in Deinem Fall erst, wenn die Frau tot ist.


Danke fr die Wahl der besten Antwort!


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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: Mo 26. Sep 2011, 17:41 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 09:43
Beiträge: 10
. Am besten Du fragst einen Rechtsanwalt, wie die Sachlage in diesem Falle ist. Es gibt ja verschiedene Vereinbarungen. Im Falle einer Scheidung klrt das Gericht die Vermgensfrage. Die Frau hat dann ihr
persnliches Vermgen und beim Tod sind die Kinder als Erstes in der Erbfolge. Auerdem sie heiratet wieder einen Mann, dann ist dieser auch erbberechtigt. Am besten sollte man in solchen Fllen immer ein handgeschriebenes Testament bei einem Notar hinterlegen.


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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: So 9. Okt 2011, 23:04 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 13:51
Beiträge: 6
Ich bin zwar kein Jurist, bin mir aber trotzdem relativ sicher, dass der Ehemann nach der Scheidung ein Anrecht auf ein Teil des Erbes hat.

Da das Erbe, das die Frau erhlt, durch die Heirat dem gemeinsamen Haushalt zufliet, gehrt dem Ehemann sowieso ein Teil des Erbes (es sei denn, es ist in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart worden).

Zu deinem Satz: "ich dachte das erbe bleibt fr die kinder und kann von keinem anderen angetastet werden":

Die Kinder der Frau erben doch erst, wenn die Frau verstorben ist, nicht, wenn sie sich scheiden lsst. Solange die Frau lebt gehrt das Erbe, das die sie erhalten hat ihr (bzw. in einer Ehe beiden Ehepartnern), nicht den Kindern.

@Christa: Der Ex kann ja auch nicht erben, da die Frau sich in diesem Beispiel doch nur von ihn scheiden lsst, aber nicht stirbt. Bei einer Scheidung wird das Vermgen (auch jenes, welches die Frau durch ein Erbe erhalten hat) geteilt (je nach Ehevertrag).

NACHTRAG: @Fragesteller: Viele falsche, bzw. verwirrende Antworten erhltst du dadurch, dass deine Frage etwas verwirrend ist.


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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: So 23. Okt 2011, 09:30 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 05:14
Beiträge: 12
Laut BGB erbt der Ex Nichts. Der Ehemann (z.Zt) lt gesetzlicher Erbfolge bekommt (wenn kein Testament das ausschliet) 50%, die Kinder teilen sich den Rest.
Diese gesetzliche Erbfolge ist nur durch ein Testament bedingt ausser Kraft zu setzen. Daher ist es sinnvoll rechtzeitig dieses abzufassen ( bei einem Vermgen von 100.000 sind das knapp 360,- also Peanuts), dann hat man keine Sorgen mehr.


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 Betreff des Beitrags: Juristen sind gefragt!!!!!?
BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 06:40 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 21:15
Beiträge: 13
So wird das bei Erbe in der Ehe und Scheidung geregelt.

Der Zugewinn wird durch einen Vergleich von Anfangsvermgen und Endvermgen der beiden Ehegatten berechnet. Nimmt man dies wrtlich, wrde dies bedeuten, dass auch eine Erbschaft whrend der Ehe in das Endvermgen, nicht aber in das Anfangsvermgen fallen wrde. Dies htte zur Folge, dass der andere Ehegatte wertmig bei der Scheidung die Hlfte der Erbschaft bekme.
Hierin hat der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit gesehen. Das Gesetz regelt deshalb in 1374 BGB, dass Erbschaften, die whrend der Ehe anfallen, auch zum Anfangsvermgen hinzu addiert werden. Die Erbschaft fliet also in das Anfangs- und Endvermgen ein, so dass sie sich aus Sicht des Zugewinns neutralisiert. Damit ergibt sich wegen ihr kein Zugewinn, der andere Ehegatte bekommt (von Wertsteigerungen in der Ehezeit - z.B. Zinsertrge - abgesehen) nichts aus der Erbschaft.

"TM"



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