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Autor |
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SPabst
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Betreff des Beitrags: ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin w Verfasst: Mo 6. Feb 2012, 16:12 |
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Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41 Beiträge: 270
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ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin war?
da alles sehr verworren ist,da wir mit mehreren in das Haus eingezogen sind und ich Grundsicherung bekomme muss en extra Mietvertrag fr mich her.Da ich Prozesskostenhilfe bekomme und nieman ahnte das sich das Verfahren wegen der Probleme der Vermieterin der stndig eine neue bosheit einfllt-habe ich das Gefhl das der Anwalt nach 1 1/2 Jahren keine lust mehr hat und er hat einige wichtige Dinge nicht ans Gericht geschickt.Nach einer Vergleichsverhandlung wurde ich von Leuten der Vermieterin zusammen geschlagen und wir wollten dem Vergleich nicht zustimmen.Doch der Anwalt hat das Schreiben vergessen1!Das heit ich mu ende Mrz 2012 raus.Obwohl die Vorderung der Vermieterin bis dato umstritten bis bldsinnig sind.Kann ich das Verfahren nochmal mit einem anderen Anwalt erffnen.Wir sind im Recht!
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NRitter
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Betreff des Beitrags: ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin w Verfasst: So 4. Mär 2012, 06:48 |
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Registriert: Sa 26. Mär 2011, 06:29 Beiträge: 77
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Grundstzlich Recht haben und Recht zu bekommen sind 2 Paar Schuhe. Du solltest Dir berlegen ob Du es zu einem zweiten Prozess kommen lassen willst. Verlierst Du - vielleicht teilweise, weil ja die Forderungen umstritten sind - musst Du anteilig die gegnerischen Anwaltskosten trotz Prozesskostenhilfe bezahlen. Ziehe aus und Du hast Deine Ruhe
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YY_iyosaupm_YY
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Betreff des Beitrags: ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin w Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 07:59 |
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Registriert: Mi 13. Apr 2011, 15:17 Beiträge: 22
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1. jeder, der vor gericht zieht ist im recht ABER: 2. recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe. 3. egal, wie umstritten bis bldsinnig die forderungen der vermieterin auch sein mgen- wenn die zustimmungsfrist abgelaufen ist, und ihr dem vergleich nicht widersprochen habt, hast du leider pech gehabt. du knntest zwar deinen ersten anwalt vor den kadi bringen, aber schlussendlich wirst du ausziehen mssen.
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EFurst
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Betreff des Beitrags: ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin w Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 09:51 |
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Registriert: Sa 2. Apr 2011, 16:26 Beiträge: 16
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Wenn Du das Gefhl hast, dass dein Anwalt, seinen Pflichten in dieser Sache nicht nachkommt und Dir daraus Schaden ensteht, so kannst Du ihm das Mandat entziehen. Ferner knntest Du diesen wegen "Schlechtleistung" auf Schadensersatz verklagen.
Es bleibt Dir berlassen, dir einen neuen RA zu suchen, wie dass dann mit den Kosten aussieht, solltest Du bei einem Rechtspfleger des Amtsgerichtes erfragen.
tmh
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LFried
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Betreff des Beitrags: ich habe Arger mir der Vermieterin die frher eine Freundin w Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 18:25 |
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Registriert: Fr 8. Apr 2011, 19:40 Beiträge: 8
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Das ist schwer zu beantworten weil da Fakten des anfnglichen Streits fehlen Es gibt drei Stufen im Zivil und Strafprozess. Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht und der letzte Gang wre der Bundesgerichtshof fr ein Verfassungsklage Aber letztendlich zeigt es das nicht das erste auch das letzte Wort ist Such dir einen neuen Anwalt und weise beim nchten Prozesse auf dessen Unfhigkeit hin
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