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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Fr 27. Jan 2012, 21:52 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 10:57
Beiträge: 170
muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen - kein gerichtsbeschluss!?

ich habe durch einen anwalt eine zahlungsaufforderung bekommen, wo dieser seinen finanziellen aufwand aufgefhrt hat. der gegenpartei hatte ich aber vorher schon per mail mitgeteilt, dass ich meiner zahlungsverpflichtung nachkomme.
die frage bezieht sich NUR auf die anwaltskosten der gegenpartei. der geforderte anspruch wird von mir bezahlt..


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Do 16. Feb 2012, 00:29 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 06:52
Beiträge: 12
Widerspruch einlegen-oder Gerichtsvollzieher-dann mut du zahlen.Zahlungswillig sein 5 Euro oder so-!


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Sa 18. Feb 2012, 10:33 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 15:18
Beiträge: 15
Nur der Verlierer muss die Kosten der Gegenpartei bernehmen.Wenn du noch kein Gerichtsbeschluss hast muss du Widerspruch Einlegen.Ist ein Vergleich zu Stande gekommen muss jeder selber seine Kosten Tragen.Es kann Natrlich sein das die Gegenseite schon den Gerichtsbeschluss hat und darum ist er im Recht dir seine Forderung zu Fordern.Achte darauf das dein Widerspruch nur mit Einschreiben mit Rckschein dich Absichert.Eine E-Mail ist nicht Rechtsgltig.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2012, 19:26 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 20:31
Beiträge: 13
Da muss man abwarten, was die Gegenseite noch macht.
Man kann nicht einfach - ohne Grund - nicht zahlen.

Wie hast Du das denn begrndet?

@Zusatz:
Wenn die Leistung fllig ist und Du bezahlen musst, dann kann der Lieferer natrlich einen Rechtsanwalt einschalten.
Den musst Du bezahlen.
Httest halt rechtzeitig berweisen mssen.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2012, 11:26 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 18:24
Beiträge: 17
Nein - wenn du das vorher bereits gemacht hast, ist das von der Gegenpartei nur eine Schikane um die Kosten hoch zu treiben.
Bitte kopiere das Schreiben ber die vorherige Einigung und sende das dem Anwalt zu, mit dem ausdrcklichen Hinweis, das du die Anwalts und Folgekosten nicht bernehmen wirst. das solltest du innerhalb von 14 Tagen machen, da du ansonsten die Kostennote des Anwalts stillschweigend anerkennst. Ich hatte das in der Form auch schon mal.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: So 25. Mär 2012, 09:50 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 01:52
Beiträge: 22
Der Anwalt wurde ttig, da Du in Verzug warst.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2012, 10:16 

Registriert: So 27. Mär 2011, 07:28
Beiträge: 11
Deine Absichtserklrung per Mail hat juristische keine Wirkung oder setzt das Mahnverfahren aus, dass gegen dich laufen muss, denn sonst kein Anschreiben durch RA.

Da Du nun sogar noch schriftlich dich Verpflichtet hast und somit die Forderung anerkannt hast, wirst Du die Forderung, als auch die Kostennote des RA begleichen mssen.

Da gibt es rechtlich nichts dran zu bemngeln, wie dein Glubiger vorgegangen ist. Steht nirgends im Gesetz, ab wann man als Glubiger einen RA einschalten darf.


tm


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2012, 11:18 

Registriert: Fr 8. Apr 2011, 22:29
Beiträge: 6
Ich frchte Du musst den Anwalt auch noch bezahlen.
Die vorherige Mail ist unerheblich, wenn Du deiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen bist und die Gegenseite deshalb einen Anwalt einschalten mute.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 00:08 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 04:14
Beiträge: 11
Hier geht es nicht darum wer schneller ist bzw. war, sondern wer den Anlass gesetzt hat, dass der Betreffende sich eines Anwalts bedienen musste. Das warst dann wohl du, der zustzlich zu der berechtigten Forderung noch die Anwaltskosten verursacht hat.


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 Betreff des Beitrags: muss ich die kosten des anwalts der gegenpartei bernehmen -
BeitragVerfasst: Mo 25. Jun 2012, 17:26 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 20:36
Beiträge: 41
Das entscheidet sich alleine anhand der Frage, ob du dich im Zahlungsverzug befunden hast oder nicht. Wenn du eine fllige Forderung nicht zahlst, gertst du irgendwann in den Zahlungsverzug. Das ist meistens der Fall, nachdem du eine Mahnung mit Zahlungsfrist bekommen und die Frist nicht eingehalten hast. Wenn du erklrst, dass du eine fllige Zahlung nicht bezahlen willst, gertst du sofort in den Verzug. Andererseits verhindert eine Erklrung, dass du die Forderung irgendwann mal bezahlen willst, aber nicht, dass du nach Fristablauf trotzdem in den Zahlungsverzug gertst. Ansonsten knntest du den Glubiger ja einfach immer weiter vertrsten und ihm wren die Hnde gebunden. Wenn ich die Frage richtig lese, hast du die eigentliche Forderung ja bis heute noch nicht bezahlt.

Sobald du dich im Verzug befindest, kann der Glubiger auf deine Kosten weitere Schritte gegen dich einleiten, also auch einen Anwalt einschalten. Wenn du dich noch nicht im Verzug befunden hast, kann der Glubiger zwar auch einen Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen, das ist dann aber sein Privatvergngen, also in dem Fall msste er den Anwalt selbst bezahlen.

Dass kein Gerichtsbeschluss vorliegt, tut brigens nichts zur Sache. Wenn du die Kosten erstatten musst und dem nicht nachkommst, wird dich der Anwalt mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Zahlung verklagen und sich im Handumdrehen einen Zahlungstitel besorgen. Dann hast du allerdings noch die Gerichts- und Verfahrenskosten an der Backe.

-

So, ich habe jetzt auch mal DR an alle Antworten vergeben, die meiner Ansicht nicht entsprechen. Allerdings kann ich auch zu jeder einzelnen Antwort schreiben, warum sie falsch ist:

- Nirgendwo steht, dass es um ein Mahnverfahren geht (@Tetrazepam). Die angebliche Verbindung zwischen Mahnverfahren und anwaltlichem Forderunggschreiben ist haltloser Unsinn.

- Gegen anwaltliche Forderungsschreiben ist das Rechtsmittel des Widerspruchs nicht statthaft (@Ingo, Hugo).

- Ohne Zahlungstitel kein Gerichtsvollzieher (@Ingo).

- Wer erklrt, eine Forderung nicht bezahlen zu wollen, setzt sich selbst augenblicklich in den Zahlungsverzug. Wenn die Honorarforderung des Anwalts berechtigt ist (was sich anhand der Fragestellung nicht ausschlieen lsst), kann der Anwalt den Fragesteller unmittelbar nach Zugang einer solchen Erklrung gerichtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen, auf Kosten des Fragestellers (@Iveco Truck).

- Entscheidend ist, ob sich der Fragesteller zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gegenanwalts im Zahlungsverzug befunden hat. Wenn die Zeitschiene sinngem so aussieht:

1) Eintritt des Verzuges
2) Beauftragung des Gegenanwalts
3) Forderung bezahlt
4) Zugang des ersten Forderungsschreibens des Gegenanwalts

... muss er die Kosten des Gegenanwalts bezahlen. Punkt. Hinzu kommt aber, dass er die Forderung offensichtlich immer noch nicht bezahlt hat, sondern nur angekndigt hat, sie zu bezahlen. Warum das nicht reicht, habe ich schon geschrieben (@Iveco Truck und "wenn du das vorher bereits gemacht hast").

- Die Flligkeit einer Forderung begrndet nicht die Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten. Dann knnte man sofort nach Abschluss eines Kaufvertrages zur Sicherheit mal einen Rechtsanwalt beauftragen, damit der Kufer den Kaufpreis auch bezahlt. Und die Kosten msste der Kufer bezahlen, der noch gar keine Gelegenheit hatte, zur Einschaltung des Anwalts irgendeinen Anlass zu geben (@Hugo).

- Die Erstattungspflicht von Anwaltskosten steht in Vergleichen (wie jede andere Position) gerade zur Disposition der Vertragsparteien. Das ist der Sinn eines Vergleiches. Man einigt sich, wie man die gegenseitigen Ansprche einvernehmlich aus der Welt schafft. Ein Vergleich, bei dem vorgegeben wre, dass jeder seine Kosten selbst trgt, wre keiner (@Eric).

- Nicht nur der Verlierer eines Rechtsstreits muss den Gegenanwalt zahlen, sondern auch der, der dem Anderen zur Inanspruchnahme des Anwalts Anlass gegeben hat, weil er sich im Verzug befunden hat. In Zivilsachen, die nicht vor Gericht gehen, gibt es keinen "Verlierer". Trotzdem muss so gut wie immer der Anspruchsgegner die Anwaltskosten tragen (@Eric).

- Anwlte erteilen keine kostenlose Rechtsauskunft, auch nicht am Telefon. Insbesondere in vllig aussichtslosen Situationen ist es unsinnig, einen (weiteren) Anwalt zu beauftragen (@Eric).

Ich empfinde es als nicht hinnehmbar, wenn hier rechtliche Laien eine vllig legitime Manahme des Gegenanwalts als "Schikane" etc. darstellen und dem Fragesteller darauf basierend haltlose Tipps geben, wie er sich weiter verhalten soll. Man sollte vielleicht bedenken, dass es hier offenbar um ein real existierendes Problem des Fragestellers geht und die "Ratschlge", die er hier erhlt, im realen Leben auch ganz reale Auswirkungen haben knnen. Manche der Antworten hier fhren geradewegs dazu, dass der Fragesteller vermeidbare weitergehende rechtliche Probleme bekommt. Wem ntzt sowas?



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