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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2012, 16:12 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 10:57
Beiträge: 170
strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und alle die sich damit auskennen!?

Was wenn ein 23 jhriger eine 15 jhrige anstiften sich auszuziehen und sie filmt? aber ohne sex oder sowas.
anstiftet*


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: So 12. Feb 2012, 15:26 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 01:53
Beiträge: 9
Dann mssen beidezur MPU.


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Di 14. Feb 2012, 04:48 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 08:56
Beiträge: 6
Wenn kein Zwang dahinter ist, dann ist es rechtlich irrelevant.


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Mi 7. Mär 2012, 21:48 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 10:44
Beiträge: 16
vorausgesetzt, die 15-jhrige ist einverstanden, ist das vllig o.k. und strafrechtlich belanglos

auch MIT Sex wre das keine Straftat ;-)

@Bengel
Ich bin da anderer Meinung.
In Deutschland ist, was Sex betrifft, ab 14 (fast) alles erlaubt,so lange die 14-jhrige nicht fr Sex Geld bekommt oder eine Notlage oder geistige Unreife ausgenutzt wird.
Schau einfach in die 176 - 182 StGB.

hier noch eine Schlagzeile von heute:
Selbst ein Lehrer darf mit einer 14-jhrigen Sex haben ...

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/neuwied-lehrer-vom-vorwurf-des-sexuellen-missbrauchs-freigesprochen-id601669.html


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Sa 31. Mär 2012, 23:36 

Registriert: So 3. Apr 2011, 14:02
Beiträge: 11
Missbrauch Minderjhriger, sexuelle Handlungen bzw. sexueller Missbrauch ist nicht nur Geschlechtsverkehr, auch ausziehen, Petting, nackt filmen .... ist sexueller Mibrauch

Es ist schlicht eine Straftat

--------------

@Uwe, in Deutschland ist das Schutzalter 16 Jahre, d.h. sexuelle Handlungen Volljhriger mit unter 16-jhrigen sind strafbar! Nacktaufnahmen sind sexuelle Handlungen bzw. sexueller Mibrauch.

Deutschland 16 Jahre
sterreich 14 Jahre


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Di 3. Apr 2012, 13:51 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 20:31
Beiträge: 13
@ Uwe
Dein Link schockiert mich !!!
Das DARF doch nicht wahr sein ?
Dieser "Pdophil - Pdagoge" gehrt hinter Gitter !
Wre es meine Tochter gewesen, bruchte dieser "Pdagoge" nur noch einen Nachruf ...

@ Woko
Der Altersunterschied zwischen meiner Lebensgefhrtin und mir ist auch erheblich, aber sie ist ERWACHSEN und war 38 als wir uns kennen- und lieben lernten.
Was im Link gezeigt wird ist Mibrauch ! Unbestraft ... (Noch !)


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:47 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 11:31
Beiträge: 6
Warum werden eigtl Fragen nicht mehr hochgeladen? Hab grad vier Fragen gestellt und es ist seit 50 Minuten nichts mehr hochgeladenm worden.

Bitte tut was, lieber Support! Danke! :)


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Di 24. Apr 2012, 08:47 

Registriert: Sa 9. Apr 2011, 14:18
Beiträge: 17
Es gehren immer zwei dazu.


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 Betreff des Beitrags: strafrechtliche frage an alle juristen/hobbyjuristen und all
BeitragVerfasst: Sa 2. Jun 2012, 13:09 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 15:47
Beiträge: 10
was heit "anstiften"- soll das freiwillig sein? so wie berreden? oder eher ntigen. zwingen?
will er das verkaufen oder ins Netz stellen?
warum machst du da mit? gab es Geld? Oder hat er es versprochen? oder "liebst" du ihn?

@Danke fr den Link, der mir fast die Hose auszieht.. Htte ich NIE gedacht.. (Bin selbst Lehrer, und habe immer gewartet, bis meine Schlerinnen 18 waren...-Scherz!) Aber anscheinend auch die unteren Gerichte nicht!
UND es ging ja um die Schutzbefohlenheit, d.h. unter sonstigen Privatleuten ist das ohnehin straflos?? Was soll dann dieser ganze Hype um die "Gefahren" im Net, wenn sich "altere" Mnner mit 15 oder 16jhrigen treffen.. ?
Ich dachte sogar Eltern machen sich strafbar, wenn sie das erlauben.

Ich habe auch eine sehr viel jngere Frau (grerer Altersunterschied als in diesem Beispiel, aber es geht ja um das Alter der jngeren Person, und da finde ich 14 noch ganz schn jung! Auch fr deine Aktfilmerei! Und einen 32jhrigen Lehrer mit einer 14jhrigen Schlerin, sorry, persnlichkeitsgestrt...



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