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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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RBeich-
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Do 5. Jan 2012, 19:39 |
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Registriert: Sa 16. Apr 2011, 09:05 Beiträge: 383
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Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arzttermin zahlen?
Ich habe meinen Termin bei meinem Zahnarzt vergessen, ihn demnach also versumt. Jetzt soll ich 25 Euro bezahlen, obwohl ich kein eigenes Geld verdiene, darf der Arzt das machen? Es ist ja nicht so, dass diese Praxis es so ntig hat (sieht sehr reich aus)..
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EEbersbach
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 02:57 |
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Registriert: Mo 28. Mär 2011, 04:32 Beiträge: 6
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Nein, bestimmt nichts. Selbst als Erwachsener musst du hchstens die Konsequenz tragen, dass deine Zhne noch mehr weh tun und noch fauler werden. Denn ein neuer Termin fr Kassenpatienten machen Zahn- und andere rzte erst nach einer sehr langen Zeit.
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KBrauer
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 15:44 |
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Registriert: So 27. Mär 2011, 10:42 Beiträge: 17
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Wer als Patient bei einem Arzt einen Behandlungstermin fest ausmacht, sollte auch erscheinen. Unter Umstnden kann der Arzt nmlich Schadensersatz verlangen, falls man nicht rechtzeitig absagt oder nicht erscheint. Allerdings ist das in der Judikatur umstritten. Manche Gerichte gehen davon aus, da Arzttermine nur den Arbeitsablauf in der Arztpraxis erleichtern sollen. Bei einem Zahnarztbesuch wird man dagegen nicht ohne weiteres davon ausgehen knnen, da andere Patienten zur Verfgung stehen, die den geplatzten Termin auffangen knnen. In jedem Fall aber mu der Arzt den Schaden, den er erlitten hat, konkret darlegen und beweisen, was nicht leicht ist. Das schafft Raum fr eine gtliche Einigung.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/gesundheit/patientenlexikon.html
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AdelinoK
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 05:05 |
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Registriert: Mo 11. Apr 2011, 08:03 Beiträge: 11
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Da bist ja noch gut dran mit 25.- Euro. War erst vor ein paar Tagen bei meinem neuen Zahnarzt und im Erhebungsbogen ganz unten stand was von 150.- Euro bei nicht abgesagtem Termin. Hab ich unterschrieben. Zum einen weil ich nicht vergesslich bin, zum anderen weil ich Termine relativ pnktlich einhalte. und wenn es doch einmal nicht anders gehen sollte, kann man einen vereinbarten Termin ganz leicht telefonisch wieder absagen.
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icaqa
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Do 2. Feb 2012, 13:16 |
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 05:30 Beiträge: 8
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Solche Geschftspraktiken sind mir neu. Ich habe auch schon Termine versumt und noch nie Strafe zahlen mssen. Auch in meinem Bekanntenkreis habe ich sowas noch nie gehrt.
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dpfeffer
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: So 12. Feb 2012, 02:49 |
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Registriert: So 3. Apr 2011, 14:33 Beiträge: 6
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Bldsinn , Du must dafr nicht zahlen. Lass dich nicht verarschen. Mache eine Anzeige bei der Krankenkasse wegen "Verdacht auf Betrug. " Das ist uns allen schon passiert und keiner musste bezahlen. Von minderjhrigen kann der eh kein Geld einklagen
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JarviniaL
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: So 19. Feb 2012, 13:38 |
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Registriert: Fr 1. Apr 2011, 06:05 Beiträge: 8
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Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arzttermin zahlen? ** JA Ich habe meinen Termin bei meinem Zahnarzt vergessen, ihn demnach also versumt. Jetzt soll ich 25 Euro bezahlen, obwohl ich kein eigenes Geld verdiene, darf der Arzt das machen? *** JA
Es ist ja nicht so, dass diese Praxis es so ntig hat (sieht sehr reich aus).. *** DAS spielt rechtlich keine Rolle, moralisch schon.
Es ist aber auch mir unfair gegenber, wenn ich nicht aus der Schule gelassen werde. *** Inwiefern unfair? Aus Sicht des Arztes ist Dein Terminversumnis unfair. Wenn der Zahnarzt seien Patienten im Zeittakt mit geringen Wartezeiten einbestellt, hat er einen echten Verlust.
Ich werde wohl meine Grnde haben nicht abgesagt zu haben. *** Das konnte man aufgrund Deiner ursprnglichen Frage wirklich nicht ahnen, da du von "vergessen" gesprochen hattest.
Ich suche weder nach Vorschlgen, wie ich meine Vergesslichkeit ndern kann, noch nach irrsinnig langen Romanen, die man eh von irgendwo einfach nur hier rein kopiert hat. *** Was strt Dich an den Romanen, wenn sie doch zur Klrung beitragen?
Mir geht es nicht, um das Geld, aber ums Prinzip. **** Die meisten Antworten - vor allem die langen Romane - gehen genau darauf ein: aufs Prinzip.
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LKuster
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 07:36 |
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Registriert: So 3. Apr 2011, 14:23 Beiträge: 13
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Ja, das darf er!
Wenn du den Termin nicht httes wahrnehmen knnen, so msstest du vorher anrufen!
Tust du das nicht, entstehen dem Zahnarzt Kosten ( Licht, Angestellte usw.)
Die wird die Krankenkasse nicht bernehmen!
Du solltest deine Eltern aber zur Hilfe hinzuziehen!
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DAbend
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 22:49 |
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Registriert: Di 12. Apr 2011, 05:32 Beiträge: 9
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Deine Einstellung ist ganz mies: Stell Dir mal vor DU bist Arzt, Rechtsanwalt oder Unternehmensberaterin und lebst davon Deine Zeit zu verkaufen. Dann kommen Leute nicht zum Termin und Du verlierst Geld weil Du die verlorenen Termine nicht mehr jemandem anders verkaufen kannst. Wrst Du dann damit einverstanden wenn jemand zu Dir sagt "Du hast ja eh genug Geld"?
Deine Vergesslichkeit bzw. Deine eigene mangelnde Organisation ist Deine Schuld und Deine Verantwortung, und es vollkommen korrekt dass der ZA eine Ausfallgebuehr berechnet. Dass Du nichts verdienst ist nicht sein Problem, sondern Deines. Lerne Verantwortung fr Deine Handlungen zu bernehmen.
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EZimmer
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Betreff des Beitrags: Muss ich als Minderjhrige eine Strafe zum versumten Arztterm Verfasst: Fr 27. Apr 2012, 13:54 |
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Registriert: So 3. Apr 2011, 16:12 Beiträge: 10
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Ja, das darf er und er sollte es auch tun, um auch Jugendliche das Wort "Verantwortung" nher zu bringen. Strafrechtlich gibt es bei Minderjhrigen Einschrnkungen, aber die zivilrechtliche Verantwortlichkeit beginnt bereits im Kindesalter, wenn das Kind soweit entwickelt ist die Sachlage zu erkennen und zu beurteilen. Das ist bei dir der Fall und du hast dem Zahnarzt einen finanziellen Schaden zugefgt, der auszugleichen ist. Such also nicht nur nach deinen Rechten, sondern informiere dich mal ber deine Pflichten.
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