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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Fr 14. Okt 2011, 02:03 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41
Beiträge: 270
Hallo!

Ich habe momentan eine Klage am laufen. Hatte einen Autounfall und der Gegner behauptet eben das ich Schuld bin, was nicht stimmt. Wie auch immer, Geschichte ist jetzt unwichtig. Auf jeden Fall habe ich einen Brief vom Gericht heute bekommen auf dem folgendes steht:

In auen bezeichneter Rechtssache teilt der Klger mit, dass die Klage vom ...... ohne Anspruchsverzichzt zurckgezogen wird.

Was bedeutet das bitte? Er zieht die Klage zurck will aber dennoch mein Geld? Wie soll das denn funktionieren? Hat jemand eine Ahnung davon und kann mir erklren wie sich das genau versteht.

Wre sehr dankbar.

LG
Zivilrechtlich heit?


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 22:44 

Registriert: Fr 25. Mär 2011, 19:55
Beiträge: 12
Mit seiner Klage hat dein Unfallgegner einen bestimmten Anspruch verfolgt (wahrscheinlich, dich bzw. deine Haftpflichtversicherung zur Erstattung seines Schadens zu verurteilen). Jetzt hat er seine Klage zurckgezogen, teilt aber gleichzeitig mit, dass er an dem Anspruch dem Grunde nach weiter festhlt. Sobald eine Klage rechtshngig, d.h. dem Beklagten zugestellt ist, ist eine Klagenderung nicht mehr ohne weiteres mglich. Vielleicht hat der Klger aber gemerkt, dass seine Klage falsch aufgebaut war. Oder er kam mit seinem Anwalt nicht zurecht und hat ihm das Mandat entzogen. Oder er hat mit deiner Haftpflichtversicherung eine auergerichtliche Einigung erzielt.

Htte er seine Klage aufrechterhalten und wre sie abgewiesen worden, htte das zur Folge gehabt, dass er dich aus dem Schadensfall nicht weiter htte in Anspruch nehmen knnen. Denn dann wre richterlich "beschlossen" worden, dass du ihm die geltend gemachte Erstattung seiner Schden nicht verschuldest. Dann wre auch keine auergerichtliche Einigung und keine weitere Klage in dieser Sache mehr mglich gewesen. An sich ergeht bei einer Klagercknahme nie eine Entscheidung in der Sache, d.h. den Hinweis "ohne Anspruchsverzicht" htte sich der Klger auch sparen knnen. Htte er seine Klage aber einfach so zurckgezogen, htte man das auch als vollstndiges Absehen von einer weiteren gerichtlichen Klrung, oder eben einen vlligen Verzicht auf eine Entschdigung, verstehen knnen. Deshalb wahrscheinlich nur als Verdeutlichung der formale Hinweis, dass die Rcknahme mit keinem Verzicht verbunden ist. Notwendig ist ein solcher Hinweis aber wie gesagt nicht.

Denkbar wre auch, dass er mit diesem Hinweis nur sein Gesicht wahren will: Er muss sich eingestehen, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, nimmt sie zurck und um seine Blamage etwas zu minimieren, schreibt er sinngem dazu, "Aber ich komme wieder" (ohne wirklich weitere Schritte zu planen)...


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Mi 18. Jan 2012, 14:30 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 01:39
Beiträge: 8
Da Du die anhngige Klage nicht nher bezeichnest gehe ich von einer strafrechtlichen Klage aus. Darauf verzichtet der Klger, besteht aber dennoch auf Schadensersatz, den er wahrscheinlich zivilrechtlich einklagen will.


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Fr 27. Jan 2012, 01:52 

Registriert: So 27. Mär 2011, 20:35
Beiträge: 12
Er klagt jetzt Zivilrechtlich


Die zivilrechtliche Klage hat die gleichen Auswirkungen wie ein durchlaufenes Mahnverfahren. Nur wird hier ein echter Prozess vom Glubiger angestrengt, an dessen Ende das Gericht ber den Anspruch des Glubigers entscheidet. Wenn du nicht zum Prozess gehst und keine Einwendungen erhebst, ergeht ein sogenanntes Versumnisurteil. Allerdings sind die dir in Rechnung gestellten Kosten bei der zivilrechtlichen Klage hher als im Mahnverfahren. Der Glubiger ist grundstzlich in seiner Entscheidung frei, ob er den Klageweg oder ein Mahnverfahren whlt. In aller Regel wird er dann die Klage whlen, wenn er von dir Einwendungen gegen seine Forderung erwartet, z.B. weil du ihm geschrieben hast, dass du seine Forderung ablehnst. Gibst du dem Glubiger bei einer Klage in allen Punkten recht, so kannst du dem Gericht schreiben, dass du die zum Klageverfahren angemeldete Forderung anerkennst und um ein schriftliches Verfahren bittest. Es ergeht dann ein kostengnstigeres Anerkenntnisurteil.


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Fr 27. Jan 2012, 05:57 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 12:14
Beiträge: 9
Eigentlich heit das nur, dass er die Klage zurckgezogen hat, sich aber vorbehlt den Anspruch zu spterer Zeit doch noch geltend zu machen, bzw. den Anspruch auf anderem Wege geltend zu machen.
Wie aber schon erwhnt wurde, ist das eh ein Versicherungsfall. Deine Versicherung sollte ber den Vorfall in Kenntnis gesetzt sein und dann regelt die das. Bzw. er regelt das mit deinem Versicherer, bzw. die Versicherungen regeln das. Wichtig ist nur, dass du deiner Versicherung gesagt hast, was los ist ;)


Daraus geht auch hevor, dass es sich um eine Zivilrechtliche Klage handelt.

Auerdem handelt es sich ja um einen Verkehrsunfall, vermutlich auffahren. Da wrde strafrechtlich nur was passieren, wenn jemand verletzt wurde, bzw. unbeteiligte Dritte in den Unfall verwickelt worden wren.


Edit: Und DH fr Anna, so weit hatte ich garnicht gelesen, da mich die Beitrge vorher teilweise schon aufgeregt hatten. Da steht alles korrekt und lang drin.


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Mo 30. Jan 2012, 23:29 

Registriert: So 27. Mär 2011, 23:23
Beiträge: 18
Von einem Strafverfahren hat der Geschdigte nicht viel - wenn du z.B. ins Gefngnis wanderst, hat er trotzdem immer noch den Schaden.

Also klagt er statt dessen auf Schadensersatz - das ist ein Zivil- und kein Strafprozess, da es hier nicht um Bestrafung geht.


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Sa 4. Feb 2012, 14:16 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 16:27
Beiträge: 13
Das Strafverfahren ist eingestellt.

Nun hat er noch die Mglichkeit vors Zivilgericht zu gehen.
Dort geht es dann ausschlielich ums Geld wie z.B fr Schadensersatz.


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Mo 13. Feb 2012, 05:21 

Registriert: Do 7. Apr 2011, 10:30
Beiträge: 14
Nach meiner Kenntnis bedeutet das:
Erklrung auf Zurcknahme der Klage unter Anspruchsverzicht bedeutet
noch nicht einen nach brgerlichem Recht wirksamen Verzicht auf den
Anspruch.

Hier wird verwechselt das Strafverfahren, dass nur durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden kann, eine Zurcknahme gibt es nicht. Ein Strafverfahren gegen die Fragestellerin wurde aber nicht in Kraft gesetzt. Wieso dann hier von Strafverfahren fabuliert wird?

Der Klger hat seine Klage vor einem Zivilgericht zurckgezogen, um mglicherweise sich auergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung der Fragestellerin zu einigen. Grundstzlich sind immer die Haftpflichversicherer der beteiligten Fahrzeuge die, die dann sich vor Gericht streiten, nicht der Halter oder Fhrer. Der oder die nehmen dann als Zeugen an einem Prozess teil.


TM


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 Betreff des Beitrags: Rechtssache - Brief vom Gericht?
BeitragVerfasst: Mo 30. Apr 2012, 12:50 

Registriert: Mo 11. Apr 2011, 09:06
Beiträge: 11
es besteht vermutlich keine ausicht auf erfolg in diesem verfahren, er kann dich nun nur zivilgerichtlich auf schadenersatz verklagen. warte ab, du msstes wenn, post von seinem anwalt bekommen. dann kannst du dich immer noch wehren. wenn da schon keine aussicht auf erfolg besteht, wird es in einem zivilprozess auch nicht leicht. halte an deiner version fest und lass dich nicht unterkriegen.



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