Ich befinde mich in folgender hypothetischen Situation; Ich bin Hauptmieter einer Wohnung. Eine Freundin will bei mir einziehen da sie momentan keine Wohnung mieten kann. Weil wir uns so gut verstehen verlange ich dafr nichts. Ist dann trotz dass keine Untermietzins verlangt wird die Rede von Untermiete?
So wie ich es verstehe ist es im sterreichischen Mietrecht so geregelt:
"Viele (Haupt-)Mietvertrge enthalten ein Verbot der Untervermietung. Auf dieses Verbot kann sich die Vermieterin/der Vermieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berufen. Derart wichtige Grnde sind:
Die gnzliche Untervermietung der Wohnung, wenn also die Hauptmieterin/der Hauptmieter keinen Teil der Wohnung selbst bentzt (das ist auch gleichzeitig ein Kndigungsgrund)
Wenn die Hauptmieterin/der Hauptmieter im Vergleich zu ihrem/seinem Hauptmietzins und den von ihr/ihm erbrachten sonstigen Leistungen von der Untermieterin/vom Untermieter einen unverhltnismig hohen Untermietzins verlangt (das ist ebenfalls ein Kndigungsgrund)
Wenn die Anzahl der Bewohnerinnen/Bewohner die Anzahl der Wohnrume bersteigt oder dies bei Aufnahme einer Untermieterin/eines Untermieters eintreten wrde (berbelag)
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Untermieterin/der Untermieter den Frieden der Hausgemeinschaft stren wird."
Sogar wenn ich also eine angemesse Miete verlangen wrde; es wre damit noch keine Untermiete. Heisst dass das ich eine Person legal lngfristig bei mir wohnen lassen darf ohne mit einer Kndigung des Mietvertrages rechnen zu mssen?