Mit seiner Klage hat dein Unfallgegner einen bestimmten Anspruch verfolgt (wahrscheinlich, dich bzw. deine Haftpflichtversicherung zur Erstattung seines Schadens zu verurteilen). Jetzt hat er seine Klage zurckgezogen, teilt aber gleichzeitig mit, dass er an dem Anspruch dem Grunde nach weiter festhlt. Sobald eine Klage rechtshngig, d.h. dem Beklagten zugestellt ist, ist eine Klagenderung nicht mehr ohne weiteres mglich. Vielleicht hat der Klger aber gemerkt, dass seine Klage falsch aufgebaut war. Oder er kam mit seinem Anwalt nicht zurecht und hat ihm das Mandat entzogen. Oder er hat mit deiner Haftpflichtversicherung eine auergerichtliche Einigung erzielt.
Htte er seine Klage aufrechterhalten und wre sie abgewiesen worden, htte das zur Folge gehabt, dass er dich aus dem Schadensfall nicht weiter htte in Anspruch nehmen knnen. Denn dann wre richterlich "beschlossen" worden, dass du ihm die geltend gemachte Erstattung seiner Schden nicht verschuldest. Dann wre auch keine auergerichtliche Einigung und keine weitere Klage in dieser Sache mehr mglich gewesen. An sich ergeht bei einer Klagercknahme nie eine Entscheidung in der Sache, d.h. den Hinweis "ohne Anspruchsverzicht" htte sich der Klger auch sparen knnen. Htte er seine Klage aber einfach so zurckgezogen, htte man das auch als vollstndiges Absehen von einer weiteren gerichtlichen Klrung, oder eben einen vlligen Verzicht auf eine Entschdigung, verstehen knnen. Deshalb wahrscheinlich nur als Verdeutlichung der formale Hinweis, dass die Rcknahme mit keinem Verzicht verbunden ist. Notwendig ist ein solcher Hinweis aber wie gesagt nicht.
Denkbar wre auch, dass er mit diesem Hinweis nur sein Gesicht wahren will: Er muss sich eingestehen, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, nimmt sie zurck und um seine Blamage etwas zu minimieren, schreibt er sinngem dazu, "Aber ich komme wieder" (ohne wirklich weitere Schritte zu planen)...
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