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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Was sind die Unterschiede zwischen Denunziantentum und einer
BeitragVerfasst: Mo 26. Sep 2011, 00:41 

Registriert: So 10. Apr 2011, 08:32
Beiträge: 8
Das ist gleich, der Denunziant verpfeift (zeigt an).


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 Betreff des Beitrags: Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen ?
BeitragVerfasst: Mo 26. Sep 2011, 02:41 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 23:12
Beiträge: 11
2. Ruhezeiten

5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewhren ist.

Eine Ausnahme besteht im Verkehrs- und Gaststttengewerbe: Hier kann in einigen Bereichen die Ruhezeit auf 10 Stunden herabgesetzt werden, wenn innerhalb von einem Monat oder von vier Wochen durch eine entsprechende Verlngerung der Ruhezeiten ein Ausgleich geschaffen wird.


7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG lsst eine noch weitergehende Ausnahme zu: Im Tarifvertrag kann eine Reduzierung der Ruhezeit auf 9 Stunden und ein Ausgleich innerhalb eines frei festzulegenden Zeitraumes vereinbart werden.


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 Betreff des Beitrags: Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen ?
BeitragVerfasst: Do 27. Okt 2011, 23:52 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 20:56
Beiträge: 10
nein ist es nicht.

Ganz klar geregelt in der Arbeitsschutzgesetzgebung ist, das zwischen 2 Arbeitseinstzen, mindestens 11 Stunden Pause liegen mssen. Bei dir kommt noch verschrfend hinzu, das du Auszubildender bist und somit der Ausbildungsverordnung unterliegst, die dich besonders beschtzt.


Dazu gibt es keine Ausnahmen. Also deinen Ausbilder darauf ansprechen und ihm den Sachverhalt mitteilen. Du kannst sicher nicht Entlassen werden, weil du dein Recht einforderst, des weiteren, hebt das, die Arbeitsmoral und Produktivitt.

"TM"


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begrif
BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 08:23 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 20:12
Beiträge: 10
1 - Die zustndige Behrde hat dem zugestimmt.

2 - Der Aufenthalt ist zeitlich nicht begrenzt.Also fr immer . Auch in einer Urne !

3 - Das ist die Zustimmung zum Aufenthalt.

4 - Befugnis ist : "Das Recht dazu haben"

5 - Wie 1, oder es ist eine Vorschrift gemeint mit dem Titel : Aufenthaltsrecht .

xyz sind die letzten Buchstaben unseres Alphabets.

Du wirst nie ausgelernt haben. Hoffentlich !

Nicht wenige deutsche Beamte und sehr groe Politiker haben aber ausgelernt. Meinen sie jedenfalls.
Sonst wrden sie ja auch mal was fragen. - z.B. Was ist Recht ? Was ist Macht ? Gibt es auf der Welt mehrere Rechtsstaaten ?

Als Lehrer sage ich zu meinen Schlern :" Als Schler drft ihr antworten. - Wenn ihr fragen wollt, -
msst ihr Lehrer werden. - Lehrer drfen ihre Schler fragen, wenn sie ( die Lehrer ) mal was nicht wissen !"
Alles verstanden ? Jetzt wird jemand sagen :" Das ist ja -paradox !" - - Stimmt !

Das macht man bei uns immer dann, wenn es nicht so gut ist, wenn jemand seine Meinung nicht so direkt sagen will. (weil er es ja auch nicht darf !?)


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Mo 9. Jan 2012, 22:24 

Registriert: Sa 9. Apr 2011, 04:23
Beiträge: 12
das dtsch. Recht wird immer mehr dem amerikanischen Recht angepasst.


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 Betreff des Beitrags: Was sind die Unterschiede zwischen Denunziantentum und einer
BeitragVerfasst: Mo 19. Mär 2012, 02:12 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 00:52
Beiträge: 12
Der Denunziant will anonym,also unerkannt bleiben,seinen Namen verschweigen um seiner dunklen Ttigkeit nach gehen zu knnen.Der Anzeiger steht mit dem was er sagt und behauptet mit seinem Namen ein und versteckt sich nicht feige.



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