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Blitzer als nicht halter?
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Autor:  SPabst [ So 22. Jan 2012, 06:56 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Bin geblitzt worden bin aber nicht der halter ist es mglich den versto in der bugeldstelle zu zugeben damit der halter kein brief kriegt

Autor:  NEisenhower [ So 12. Feb 2012, 21:26 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde
aufgehoben
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im
Bundestag zur rckwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einfhrungsgesetz fr das OWiG rckwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite
2614) fr smtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit
Wirkung vom 30.11.2007.
Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeordnung (ZPO), auch
die Strafprozeordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelscht,
indem der 1, nmlich das Einfhrungsgesetz aufgehoben wurde.
Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im
Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rckwirkend
aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der 5 von ZPO,
StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der
Geltungsbereich fr die Gesetzeswerke. Nun wird es sogar fr absolute Laien
vom Verstndnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
In den Einfhrungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende
April 2006 tatschlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos
aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html und
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begrndet:
"Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz ber die Bereinigung von
Bundesrecht im Zustndigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom
19. April 2006".
Im Jahre 2007 hie es dann: Zweites Gesetz ber die Bereinigung von
Bundesrecht im Zustndigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
(2. BMJBBG).
Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein
Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein
sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in
Einem wirklichen Rechtsstaat mglich.

Autor:  CMaurer [ Mo 13. Feb 2012, 20:50 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Der Halter bekommt so oder so einen Brief, muss ja alles seinen rechten Weg gehen.
Am besten du sprichst mit dem Besitzer des Wagens und du gibst ihm das Geld.

Der Besitzer wird der Bugeldstelle sagen das nicht er der Fahrer war, das Bugeld jedoch bezahlen und fertig ist die Laube. Das ganze ist meist recht unkompliziert (solange es sich um kleine Verste handelt)

Autor:  Ochweizer [ Mi 22. Feb 2012, 03:57 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Nein der Halter wird informiert worauf er dann der Busgeldstelle deine Identitt nennt.So ist nun mal die Reihenfolge.

Autor:  ArnoldS [ So 4. Mär 2012, 02:47 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Nein, das nehmen die nicht an. Steh dazu.

Autor:  ASchuhmacher [ Mi 7. Mär 2012, 18:56 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Bist du mit Papas Wagen zu schnell gewesen?

Wenn Ja, sag es Ihm bevor der Brief kommt.

Die Chance, das du den Wagen wieder mal bekommst, ist grsser wenn du zu deinem Fehler stehst und die Verantwortung daf bernimmst.

Das gilt auch wenn der Halter nicht dein Papa ist.

Autor:  junrop [ Mo 16. Jul 2012, 12:22 ]
Betreff des Beitrags:  Blitzer als nicht halter?

Nein.
In der BRD (Brokratisch Ruiniertes Deutschland oder Brokratisch Ruinierter Drecksstaat) geht alles seinen brokratischen Weg. Schlielich " muss all sei Oadnung hu..."
Der Halter wird angeschrieben:":::Ihnen wird zur Last gelegt..."
Der Halter mu dann seine Personalien angeben, und angeben, ob er den "Versto" begangen hat, oder nicht. Er kann auch den Betrag gleich berweisen, und von Dir die Kohle dann in bar kassieren.
Er kann auch den Versto abstreiten, mit dem Hinweis, da er nicht gefahren ist. Ausknfte zum Fahrer mu er nur dann machen, wenn er nicht damit sich oder ein Familienmitglied belastet.
Dann ermitteln die B.ulle.n weiter. Bis hin zum unangemeldeten Hausbesuch zwecks Fotovergleich.
Es gibt ja auch nichts wichtigeres zu tun in diesem Staat.
Weigert sich der Halter, den Namen des Fahrers preiszugeben, wird er dazu verdonnert, ein Fahrtenbuch zu fhren, in dem Ort und Zeit und wer uind wo und wie und was alles einzutragen ist.
Diese Schikanemanahme zeigt fast immer Wirkung. Der Name des bertters wird somit preisgegeben.

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