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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: So 17. Apr 2011, 06:04 

Registriert: So 10. Apr 2011, 02:52
Beiträge: 192
Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkeit vor - wie reagieren?

Hallo,


Bei uns klingelte es gerade und ein Herr von der GEZ stand vor der Tr.

Dieser warf uns direkt vor,dass evtl. schon eine Ordnungswidrigkeit vorliege,weil wir Fernsehen und Radio anmelden mssen.

Nun ist es tatschlich so,dass weder Fernsehen noch Radio bei uns funktioniert,Fernsehen muss erst freigeschaltet werden.

Im Eifer des Gefechts rief ich jemanden an um nachzufragen,er sah mein Handy und meinte,dass ich auch Handys mit UKW anmelden msste.

Ich hre nie Radio mit diesem Handy.

Ich teilte ihm dann mit,er mge sich schriftlich an uns wenden uns wir geben das an unseren Anwalt weiter.

Er meinte,wir mssen uns informieren.

Kann er mich nun wegen meinem Handy belangen?

Ich hab ja schon gehrt,dass diese Leute ziemlich rabiat vorgehen!


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Mi 27. Apr 2011, 21:56 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 20:12
Beiträge: 12
Entgegen der Behauptungen hier sind sowohl Computer als auch Handys mit UMTS- oder Internetzugang GEZ-pflichtig.


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 04:37 

Registriert: Fr 8. Apr 2011, 09:15
Beiträge: 10
diese aufgebaute Drohkulisse zeigt doch schon, dass da etwas nicht "koscher" ist. (sonst knnte man das auch freundlicher abwickeln, vor allem schriftlich). War GEZ im Haus, oder davor ?
Sollte der "GEZ- Mann" dreimal klingeln: Sie sind nicht verpflichtet, ihn herein zu lassen und mit ihm zu diskutieren. Unterschreiben Sie nichts. Sollte die bliche Drohung mit einem Durchsuchungsbeschluss folgen: Mir ist keine Staatsanwaltschaft bekannt, die einen solchen ohne dringenden und schwerwiegenden Verdacht, dass Falschangaben gemacht wurden, ausgestellt htte.

Ja - Du msstest Dich informieren (Unwissenheit schtzt vor Strafe nicht), ja - es knnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, denn jedes ! fr den Betrieb fhige und bereitgehaltene Gert, ist anmeldungspflichtig (mit ganz wenigen Aussnahmen). http://www.gegen-das-abgezocke.de/
ABER:
Du knntest das Handy ja auch von einer angemeldeten Freundin, Bekannten, Verwandten kurzfristig testweise ausgeliehen haben. brigens kann man auch mit einem Computer TV empfangen. Auch Autoradio usw. sind anmeldepflichtig. Baldige nderungen stehen aus: Es soll doch bald eine "Pauschale" eingefhrt werden (fr TV, Radio, Autoradio, Computer,...). Analoges TV-Signal soll doch auch in einem Jahr abgeschaltet werden.
Wenn der Betrieb nicht mglich war (Reparatur steht noch aus, Geld dafr nicht vorhanden), dann kann ja auch keine OWI vorliegen. - Die Beweislast fr die Behauptung des GEZlers liegt bei der GEZ http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=31685& + http://www.jurablogs.com/de/vg-hamburg-verjaehrung-gez-gebuehren-rechtsanwaltskosten-abwehr-verjaehrter-gez-gebuehren + http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=printpage;topic=402.0 + http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-tun-bei-aerger-mit-der-gez_001262.html

Abwarten ob etwas schriftliches kommt. Denn nur das ist ernst zu nehmen. Dagegen kann man fristgem Widerspruch einlegen. Begrndung durch Anwalt dann, damit man sich nicht noch hineinreitet.


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 06:26 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 19:18
Beiträge: 11
hi, httest sagen sollen , ich rufe gleich die polizei,wegen se x ... belstigung, so schnell ist noch kein gez-abzocker davon gelaufen


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Do 28. Apr 2011, 11:36 

Registriert: Mo 11. Apr 2011, 14:50
Beiträge: 9
Nein, das ist Quatsch. Der wollte dich einschchtern. Sie haben keine Befugnis die Wohnung zu betreten und die GEZ mu dir nachweisen, da du Fernseher und Radio hast. Und das knnen sie nicht, ohne die Wohnung zu betreten. Zwar gibt es diese Mewagen, aber das ist aufwendig und auch nicht 100 %.

Handys und Computer sind (noch) nicht GEZ-pflichtig.


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Fr 29. Apr 2011, 17:58 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 05:03
Beiträge: 11
Wende dich mal an die verbraucherzentrale... Da gibts kostenlose beratung...
Ansonsten wenn du nichts unterschrieben hast einfach nicht rein lassen und ignorieren... Rein lassen musst du sie nicht...


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 11:35 

Registriert: Mo 4. Apr 2011, 10:20
Beiträge: 10
das ist die taktik der GEZ. du musst diese leute nicht in die wohnung lassen und du musst auch nicht mit denen reden. tr zu und gut ist, die knnen dir nichts.

handys kosten keine GEZ-gebhren.


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 18:38 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 23:48
Beiträge: 14
Nein..Wegen dem Handy nicht...Aber wegen Fernsehgert und Radio, auch wenn beides nicht funktioniert....


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: So 1. Mai 2011, 04:39 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 22:39
Beiträge: 11
Was heit "belangen" - du wirst einfach angemeldet, ohne weiter gefragt zu werden, und bekommst eine Rechnung. Diese kann auch rckwirkend gestellt werden.

Aber warum fragst du das hier, wenn du doch einen Anwalt hast? ;-) Immer wieder putzig, diese leeren Drohungen mit "unserem Anwalt" *vbeg*.


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 Betreff des Beitrags: Mann von der Gez stand vor der Tr und warf Ordnungswidrigkei
BeitragVerfasst: So 1. Mai 2011, 23:00 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 02:34
Beiträge: 8
Immer wieder die beste Reaktion: Ausweis zeigen lassen und direkt wegen Ntigung anzeigen.
Nur so lernen die Burschen, dass sich auch ihre illegale Drckerkolonne an Gesetze halten muss.



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