diese aufgebaute Drohkulisse zeigt doch schon, dass da etwas nicht "koscher" ist. (sonst knnte man das auch freundlicher abwickeln, vor allem schriftlich). War GEZ im Haus, oder davor ? Sollte der "GEZ- Mann" dreimal klingeln: Sie sind nicht verpflichtet, ihn herein zu lassen und mit ihm zu diskutieren. Unterschreiben Sie nichts. Sollte die bliche Drohung mit einem Durchsuchungsbeschluss folgen: Mir ist keine Staatsanwaltschaft bekannt, die einen solchen ohne dringenden und schwerwiegenden Verdacht, dass Falschangaben gemacht wurden, ausgestellt htte.
Ja - Du msstest Dich informieren (Unwissenheit schtzt vor Strafe nicht), ja - es knnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, denn jedes ! fr den Betrieb fhige und bereitgehaltene Gert, ist anmeldungspflichtig (mit ganz wenigen Aussnahmen). http://www.gegen-das-abgezocke.de/ ABER: Du knntest das Handy ja auch von einer angemeldeten Freundin, Bekannten, Verwandten kurzfristig testweise ausgeliehen haben. brigens kann man auch mit einem Computer TV empfangen. Auch Autoradio usw. sind anmeldepflichtig. Baldige nderungen stehen aus: Es soll doch bald eine "Pauschale" eingefhrt werden (fr TV, Radio, Autoradio, Computer,...). Analoges TV-Signal soll doch auch in einem Jahr abgeschaltet werden. Wenn der Betrieb nicht mglich war (Reparatur steht noch aus, Geld dafr nicht vorhanden), dann kann ja auch keine OWI vorliegen. - Die Beweislast fr die Behauptung des GEZlers liegt bei der GEZ http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=31685& + http://www.jurablogs.com/de/vg-hamburg-verjaehrung-gez-gebuehren-rechtsanwaltskosten-abwehr-verjaehrter-gez-gebuehren + http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=printpage;topic=402.0 + http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-tun-bei-aerger-mit-der-gez_001262.html
Abwarten ob etwas schriftliches kommt. Denn nur das ist ernst zu nehmen. Dagegen kann man fristgem Widerspruch einlegen. Begrndung durch Anwalt dann, damit man sich nicht noch hineinreitet.
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