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Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=8563 |
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Autor: | ehicerguqi [ Sa 21. Jan 2012, 08:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
Hallo zusammen, mir geht es um folgendes: Ich bin bald 18 und bin Abiturient im Jahrgang 11, ich habe auch einen job neben der Schule um was extra zu verdienen. Ich lebe mit meiner Mutter und zusammen und bekomme Kindergeld und auch Rentengeld von meinem verstorbenem Vater. Jetzt wollte ich fragen ob ich ein Auto besitzen darf wenn ich mir dann durch Ersparnisse eins holen will und wenn ja wie viel dieses dann an Wert haben darf. MfG Eren |
Autor: | IFaerber_ [ Do 16. Feb 2012, 21:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
wenn du halbweisenrente und kindergeld bekommst bist du ja kein sozialhilfeempfnger ! |
Autor: | CarleighM [ Di 21. Feb 2012, 02:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
Darfst du aber nur ein lteres Auto. |
Autor: | AlaricF [ Do 23. Feb 2012, 22:47 ] |
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Auf Omas Namen ja Oma braucht auch kein Fhrerschein besitzen |
Autor: | ibon3 [ Fr 9. Mär 2012, 02:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
Darfst du auch auf deinen Namen kaufen. Du wirst wahrscheinlich keinen mercedes mclaren kaufen sondern irgendwas kleines aus zweiter oder dritter Hand. Haben genug Sozialhilfeempfnger Autos. |
Autor: | imesibkto1788 [ Fr 23. Mär 2012, 08:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
Ja, du darfst ein Auto besitzen. Allerdings darf es, soweit ich wei, einen gewissen Wert nicht berschreiten! Schau mal hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596977f078be02.php Und auf der Seite http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html steht: Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, fr den ein privater Verkufer einen hypothetischen Erls von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von mglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen. |
Autor: | RSchäfer [ Fr 10. Aug 2012, 14:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Darf ich als Sozialhilfe-Empfnger ein Auto besitzen? |
Natrlich darfst du ein Auto besitzen und es auch fahren und versichern, das wre ja noch schner. Als ANGEHENDER Abiturient wirst du es sehr gut gebrauchen knnen, um zu deinem Studienort zu fahren (ich nehme an, du willst studieren), und dann hat sich das mit der "Bedarfsgemeinschaft" fr dich sowieso erledigt. Viel Vergngen dann allerdings mit dem Bafg-Amt, deren Papierkram ist schlimmer als ein Hartz-IV-Antrag! (Kindergeld und "Rentengeld" bekommst du als Student weiter, allerdings musst du dich durch die Bafg- und Wohngeld-Vorschriften whlen, damit du nichts verschenkst.) |
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