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Wer sitzt bei Missbrauch des Mietvertrags, zum Beispiel argl http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=72893 |
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Autor: | ehicerguqi [ So 30. Sep 2012, 17:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Wer sitzt bei Missbrauch des Mietvertrags, zum Beispiel argl |
Wer sitzt Notzucht des Mietvertrags, annaherungsweise arglistige Tuschung des Vermieters, am lngeren Hebel? Mieter gibt sich ja alleinigen Mieter aufgebraucht, unterschreibt demzufolge Junge "da liefen" ja Alleinmieter, lsst wohl nach verschiedene Tagen Liebster/gepflegt sich bewahren. |
Autor: | vitsus [ Mi 2. Jan 2013, 15:29 ] |
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Immer der Mieter, es kann Monate oder Jahre dauern bis der Hausbesitzer ihn rausklagen kann - auf Kosten des Vermieters. Deshalb wird es oftmals hingenommen. |
Autor: | raidih [ Do 7. Feb 2013, 18:47 ] |
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Man kann es sich doch nach ein paar Tagen berlegen, dass man zusammen zieht, da darf kein Vermieter meckern. Mein Mann ist auch zu mir gezogen und ich hab meinen Vermieter informiert, aber nicht gefragt !!! So weit kommts noch. Der Vermieter muss das schon wissen, in manchen Fllen mssen dann die Nebenkosten angeglichen werden. Mein Mann steht brigens bis heute nicht im Mietvertrag, das ist auch nicht ntig, wir sind schlielich ein Ehepaar !!! |
Autor: | seog [ Do 7. Mär 2013, 12:26 ] |
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hab ich vor ein paar Tagen was im TV gesehen....wenn er die Freundin als "Besuch" ausgibt darf sie bis zu 6 Wochen da wohnen (ohne Zustimmung des Vermieters)....will sie lnger bleiben mu der Vermieter zustimmen! |
Autor: | cwl [ So 24. Mär 2013, 13:47 ] |
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theoretisch der vermieter, aber wenn das prchen nicht freiwillig auszieht, hat er ein oft langwieriges problem an der backe. |
Autor: | AFuhrmann [ Sa 20. Apr 2013, 18:14 ] |
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Egal wobei, der Vermieter sitzt am lngeren Hebel. Wird doch heutzutage immer schwieriger fr den Mieter. Egal ob Mieterschutzbund, Polizei, Versicherung...alle wollen kein Papier mehr beschreiben...nennt man tel. Ab-Be-ratung, bevor man vor Gericht zieht... |
Autor: | gequmik [ So 23. Jun 2013, 13:34 ] |
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Lebenspartner knnen in der Wohnung nicht verboten werden. Was anderes ist es wenn sich das als Untermietverhltnis heraus stellt. Dann ist fristlose Kndigung mglich, wenn sie nicht erlaubt wurde |
Autor: | STraugott [ Mo 24. Feb 2014, 11:52 ] |
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wenn der dauerhaft dann da wohnt und nicht nur besucher ist, gehrt er in den mietvertrag mit rein. er muss sich ja auch beim einwohnermeldeamt ummelden, etc... die erzhlen ihm das dann schon alles. aber ich denke, dass erstmal der mieter am lngeren hebel sitzt, wenn er regelmig miete bezahlt. da muss man dann halt mit dem vermieter reden. wenn es geht. (denke da schon wieder an meine letzen vermieter. da ging nix mehr unter 200 dezibel). |
Autor: | BKohl [ Sa 6. Dez 2014, 22:09 ] |
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Du hast doch als Lehrer studiert. Was fragst Du uns? |
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