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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begrif
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2011, 08:31 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37
Beiträge: 326
Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begriffen ?


1.Aufenthaltsberechtigung

2.unbefristete Aufenthaltserlaubnis

3.Aufenthaltsbewilligung

4.Aufenthaltsbefugnis

5.Aufenthaltsrecht


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begrif
BeitragVerfasst: Do 9. Jun 2011, 04:34 

Registriert: So 10. Apr 2011, 07:33
Beiträge: 13
Da Du ein Cleverle bist, kennst Du den Unterschied genau.
Bis auf den Einen. Sie werden unterschiedlich geschrieben.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begrif
BeitragVerfasst: Do 9. Jun 2011, 14:26 

Registriert: Do 7. Apr 2011, 06:20
Beiträge: 8
1.Aufenthaltsberechtigung sie ist berechtigt in Deutschland zu bleiben

2.unbefristete Aufenthaltserlaubnis - sie kann wieder Abgeschoben werden/geduldet

3.Aufenthaltsbewilligung eine Bewilligung fr Punkt 1, 2

4.Aufenthaltsbefugnis an Inhaber des sogenannten kleinen Asyls erteilt

5.Aufenthaltsrecht ist, weil zB. eine Arbeit hat, sonst wre sie ja illegal im Lande


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Fr 17. Jun 2011, 23:45 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 22:11
Beiträge: 166
Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischem Recht?


fr den Politikunterricht brauche ich ein Thema ber das Strafrecht. Ich habe mir gedacht ber den Unterschied zwischen deutschem und amerikanischem (USA) Recht zu schreiben.
So viel findet man leider nicht im Internet.

wei jemand bescheid?


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Sa 18. Jun 2011, 14:15 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 05:03
Beiträge: 17
Da wei ich gar nicht, wo ich anfangen soll.Also wenn du in Amerika z.B. einmal in einer Sache freigesprochen wirst, darf man dich wegen der selben Tat nicht noch mal anklagen.Bei uns ist das anders, hier gibt es auch nicht die Todesstrafe, in Amerika (teilweise) schon, wahlweise durch den elektrischen Stuhl, die Giftspritze oder die Gaskammer.In manchen Staaten gibt es aber auch nur lebenslnglich fr Mord, bei schlimmen Delikten so was wie 4 mal lebenslnglich und 3 mal 75 Jahre, alle Strafen nacheinander zu verben und so einen Quatsch, dass wre dann New York.Von 50 Staaten werden 2/3 aller Menschen nur in einem, nmlich Texas hingerichtet, worauf die Menschen dort sehr stolz sind, also ein Rekord, der gehalten werden muss!!Das restliche Drittel teilen sich dann Kalifornien (Gaskammer), Florida und ein paar andere Staaten unter sich auf!Die Gesetzgebung ist in verschiedenen Staaten Amerikas auch unterschiedlich, z.B. gibt es in Kalifornien ab dem dritten Delikt hintereinander, auch wenn es nur Diebstahl war eine Bezeichnung, die man "Gewohnheitsverbrecher" nennt, so einer wird dann lebenslnglich mit dem schlimmsten Abschaum weggesperrt, weil der sich im Leben ja eh nicht mehr bessert (3. Verurteilung).Das erklrt auch die berfllten Gefngnisse dort, mit denen Schwarzenegger (Ex-Gouverneur) zu kmpfen hatte.Auerdem kann man dort jeden fr alles verklagen, so bekam eine Frau mal eine halbe million $, weil sie einen Mikrowellenhersteller verklagt hatte, nachdem ihr Hund in einer Mikrowelle starb, den sie dort trocknen wollte.Natrlich hat sich die Firma danach gegen die selbe Klage abgesichert, aber dort gibt es viele solcher Lcken, anders als bei uns.Bei uns gilt ein Mensch so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist (siehe Kachelman), in Amerika ist es umgekehrt, da mut du deine Unschuld beweisen, um nicht schuldig gesprochen zu werden.Ich glaube da gibt es noch 1 Million weitere Unterschiede, aber ich hab gerade nicht den Nerv die auch alle aufzuzhlen, die Amis sind eben, hm, sagen wir mal anders als Wir, reicht das?? -D


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Fr 24. Jun 2011, 14:22 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 17:46
Beiträge: 18
In der Weltrangliste steht auf Platz
01. Norwegen,
02. Deutschland


17. USA


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 10:12 

Registriert: Do 31. Mär 2011, 15:54
Beiträge: 33
Ich erklr es in einfachen Worten:
In Deutschland gibt es das Gesetzesrecht (Civil Law). Dazu gehren BGB, Un-Kaufrecht, EStG, AO, GmbHG, AktG usw....
Bei uns gibt es eine Gesetzesbindung des Richters, d.h. diese/dieser muss den Fall mit den Gesetzen "lsen"/aufklren.

In den USA gibt es ein Fallrecht (Common Law)d.h. jeder Fall ist anders und kann auch anders beurteilt werden.
Hier kommt es auf die Rechtsanwlte und deren Argumentation an.

Wenn du mehr Informationen brauchst schau im Internet unter den Stichworten Civil und Common Law nach.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Unterschiede zwischen dem deutschen und dem am
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 06:45 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 09:55
Beiträge: 16
Es ist deine Aufgabe, warum sollten wir nun fr dich suchen?!

Wenn du auf dem einfachen Weg...

Google -> Unterschiede zwischen [dem] deutschen und amerikanischen Recht eintippen -> Ergebnis anklicken -> Text/ Tabelle bernehmen - > Fertig!

...nichts findest, musst du halt intensiver suchen und anhand mehrer Quellen zu einem Ergebnis kommen. Bibliotheken gibt es auch noch... du bist nur zu faul und hoffst das irgendein Troll deine Aufgaben erledigt.


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Trekkifan... sehr gut, das du die Hausaufgaben fr die Userin erledigst, sehr gut...

Also, ich wei gerade nicht, wofr ich die Daumen runter bekomme, denn mit eurer Hilfe kann das Mdel in Zukunft nichts anfangen. Solche Aktionen frdern lediglich ihre Faulheit... ihr, die reifen User, msst fr den entgegengesetzten Effekt sorgen. Ihr msst den Schlern klarmachen, das es sich bei den HA um ihre Aufgaben handelt und nicht um eure... aber das scheinen viele hier ja nicht zu verstehen.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Was ist der Unterschied zwischen diesen Begrif
BeitragVerfasst: Do 30. Jun 2011, 06:38 

Registriert: So 27. Mär 2011, 10:25
Beiträge: 22
diese frage ist eines "cleverles" unwrdig!
http://gidf.de


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 Betreff des Beitrags: Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen ?
BeitragVerfasst: Sa 2. Jul 2011, 05:41 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 12:31
Beiträge: 273
Hey mal ne Frage also ich mach ne Ausbildung als koch ich schaff meistens von 14 Uhr bis 0 Uhr und muss am nchsten Tag um 8 Uhr wieder anfangen ich brauch ca 1 St zur Arbeit morgens noch lnger da ich da mit der bahn fahren muss also bin erst um 1 daheim und muss um kurz nach 6 wieder los wollt halt wissen ob des berhaupt zulssig ist danke schon mal im voraus



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