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Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und
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Autor:  jarviab [ Do 2. Jun 2011, 02:15 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und sie im nchternen Zustand zurckverlangt, muss ich ihm das Geld?


..zurckgeben?

Autor:  RBaumgartner- [ Do 2. Jun 2011, 10:33 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wann ist die Rede von Untermiete?

Ich befinde mich in folgender hypothetischen Situation; Ich bin Hauptmieter einer Wohnung. Eine Freundin will bei mir einziehen da sie momentan keine Wohnung mieten kann. Weil wir uns so gut verstehen verlange ich dafr nichts. Ist dann trotz dass keine Untermietzins verlangt wird die Rede von Untermiete?

So wie ich es verstehe ist es im sterreichischen Mietrecht so geregelt:


"Viele (Haupt-)Mietvertrge enthalten ein Verbot der Untervermietung. Auf dieses Verbot kann sich die Vermieterin/der Vermieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berufen. Derart wichtige Grnde sind:

Die gnzliche Untervermietung der Wohnung, wenn also die Hauptmieterin/der Hauptmieter keinen Teil der Wohnung selbst bentzt (das ist auch gleichzeitig ein Kndigungsgrund)
Wenn die Hauptmieterin/der Hauptmieter im Vergleich zu ihrem/seinem Hauptmietzins und den von ihr/ihm erbrachten sonstigen Leistungen von der Untermieterin/vom Untermieter einen unverhltnismig hohen Untermietzins verlangt (das ist ebenfalls ein Kndigungsgrund)
Wenn die Anzahl der Bewohnerinnen/Bewohner die Anzahl der Wohnrume bersteigt oder dies bei Aufnahme einer Untermieterin/eines Untermieters eintreten wrde (berbelag)
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Untermieterin/der Untermieter den Frieden der Hausgemeinschaft stren wird."

Sogar wenn ich also eine angemesse Miete verlangen wrde; es wre damit noch keine Untermiete. Heisst dass das ich eine Person legal lngfristig bei mir wohnen lassen darf ohne mit einer Kndigung des Mietvertrages rechnen zu mssen?

Autor:  sreinhardt [ Do 2. Jun 2011, 15:41 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Wenn er ordnungsgem betrunken war, kann er sich nicht mehr daran erinnern und verlangt auch nichts zurck.

Du musst also sofort einen kleinen Teil der geschenkten 100 investieren, um ihm mit einigen zustzlichen Doppelkorn das Erinnerungsvermgen vllig zu vernebeln, dann hast du immer noch mindestens 80 fr dich.

Autor:  dblau [ Sa 4. Jun 2011, 10:44 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Anstndige Menschen bereichern sich nicht auf diese Art und Weise
Ich stimme Rick + Alwin zu - 1 D.h. von mir.
~**~**~**~
Anhang:
Nur habgierige Geier teilen hier Daumen runter aus, ist meine Meinung. Schmt Euch!

Autor:  igasiado [ So 5. Jun 2011, 16:23 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Wenn er beweisen kann, da er zum Zeitpunkt der "Schenkung" so betrunken war (z.B. 2,5 promille oder mehr), da er unzurechnungsfhig gewesen ist, mut du die 100 Euro zurckgeben, ansonsten nicht.

Autor:  ENadel [ Mo 6. Jun 2011, 15:45 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Ich finde es eine Ehrensache ,einem Mensch der mir im Rauschzustand etwas gibt , der im Moment nicht Herr seiner Sinne war ,

ganz selbstverstndlich ,das Geld oder was auch immer, zurckzugeben .

Aber das ist Charaktersache , ich wrde das zurckgeben ,.
Ganz ehrlich ,es ist doch unmglich sich so gierig zu verhalten ,das wrde ich mir nicht nachsagen lassen .
Wie kann man einen Rauschzustand nur so ausnutzen , das ist aber arm !

Autor:  lhertzog- [ Mi 8. Jun 2011, 04:34 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Kommt drauf an.Wenn du ihn vollgetankt hast,muss du das Geld auf jedenfall zurck geben.
Wenn er selbst dran Schuld ist, dann darfste es behalten.

Autor:  STraugott [ Do 9. Jun 2011, 00:16 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Nein, geschenkt ist geschenkt.

Autor:  bna [ Do 9. Jun 2011, 13:14 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wenn mir ein Betrunkener 100 Euro schenkt und

Fr mich wre es Ehrensache, dass ich die 100 Euro aufbewahre und sie ihm zurckgebe, wenn ich ihn in zumutbarer Zeit (sagen wir, drei Wochen) wiedersehe. Ich wrde das sogar unaufgefordert tun. ("Sag mal, erinnerst du dich, du hast mir hundert Euro geschenkt, war das dein Ernst?") Irgendwann (also nach ein, zwei Monaten) wrde ich die 100 Euro als meinen Besitz ansehen und sie ausgeben.

Recht hin oder her, so wrde ich mich verhalten.

Autor:  vuca [ Do 16. Jun 2011, 19:13 ]
Betreff des Beitrags:  Offene Frage: Wann ist die Rede von Untermiete?

In Deutschland ist es einfach geregelt- Ein Untermieter muss einen Abschliessbaren Bereich fr sich haben. Der Khlschrank muss aufgeteilt sein(namentlich). Es darf nicht zusammen gekocht werden.Man muss die Wsche getrennt waschen etc.
Aber warum so kompliziert, wenn Du mit Deiner Freundin zusammen ziehst kann es dir keiner verbieten..Wenn es spter auseinandergeht(Sie eine Wohnung gefunden hat) geht es keinen etwas an.

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