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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Wann gilt das Kunsturhebergesetz nicht mehr ?
BeitragVerfasst: Sa 7. Apr 2012, 05:12 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 22:11
Beiträge: 166
Ich habe gegenwartig mal eine Frage. Ich schildere mal die Situation :
Fahrrolle A findet Fotos von Fahrrolle B pur einem sozialen Netzwerk zusatzlich ld diese Fotos unten zusatzlich erstellt dadurch folgern Account pur einem anderen sozialen Netzwerk.
Ist das strafbar?


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 Betreff des Beitrags: Wann gilt das Kunsturhebergesetz nicht mehr ?
BeitragVerfasst: Mo 16. Jul 2012, 16:42 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 22:13
Beiträge: 8
Ja.
Du bist nicht Urheber der Bilder und hast kein Einverstndnis vom Urheber.



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