Ich bin zwar kein Jurist, bin mir aber trotzdem relativ sicher, dass der Ehemann nach der Scheidung ein Anrecht auf ein Teil des Erbes hat.
Da das Erbe, das die Frau erhlt, durch die Heirat dem gemeinsamen Haushalt zufliet, gehrt dem Ehemann sowieso ein Teil des Erbes (es sei denn, es ist in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart worden).
Zu deinem Satz: "ich dachte das erbe bleibt fr die kinder und kann von keinem anderen angetastet werden":
Die Kinder der Frau erben doch erst, wenn die Frau verstorben ist, nicht, wenn sie sich scheiden lsst. Solange die Frau lebt gehrt das Erbe, das die sie erhalten hat ihr (bzw. in einer Ehe beiden Ehepartnern), nicht den Kindern.
@Christa: Der Ex kann ja auch nicht erben, da die Frau sich in diesem Beispiel doch nur von ihn scheiden lsst, aber nicht stirbt. Bei einer Scheidung wird das Vermgen (auch jenes, welches die Frau durch ein Erbe erhalten hat) geteilt (je nach Ehevertrag).
NACHTRAG: @Fragesteller: Viele falsche, bzw. verwirrende Antworten erhltst du dadurch, dass deine Frage etwas verwirrend ist.
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