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Kann mein Vermieter einfach kndigen mit 4 Wochen Frist? http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=62839 |
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Autor: | jarviab [ Sa 30. Jun 2012, 18:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Kann mein Vermieter einfach kndigen mit 4 Wochen Frist? |
Moin, konstant beziehe ich ein mbliertes Zimmer, dass ich pur facto zweite Geige zusatzlich zum Studieren berufen wollte.Konstant wollen meine Verpachter die Hautschuppen laben zusatzlich teurer originell vermieten. IM Bestandvertrag steht eine Kndigungsfrist von 4 Wochen. Ich meine zwar mal en vogue Kongruenz mit gelesen verfugen, dass gegenseitig diese hingegen zum Vorteil des Mieter auswirkt, er deswegen 4 Wochen IM Vorne kndigen kann, zwar die Verpachter einem 3 Monate Weile gewhren mssen. Stimmt das oder Zwang ich pur facto bereits pur 4 Wochen ausgezogen sein? Ich wohne bereits seit dieser Zeit 3 Jahren pur dieser Hautschuppen zusatzlich der Bestandvertrag ist chronometrisch en vogue keiner Weise befristet Pur der Wohnunh sein gegenseitig 2 Zimmer, jedes Mal seperat vermietet. Meine Verpachter nutzen diese Zimmer EN VOGUE KEINER WEISE, stattdessen ein anderer Mieter, d.h. ich teile mir Heilbad zusatzlich Kche mittels diesem. Es ist zwar keine WOHNGEMEINSCHAFT, die Zimmer sind seperat vermietet. |
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