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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Gelste Frage: Wenn ein Serieneinbrecher mit seinem gesetzlic
BeitragVerfasst: So 29. Mai 2011, 06:12 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 12:31
Beiträge: 273
Gelste Frage: Wenn ein Serieneinbrecher mit seinem gesetzlichen Strafrichter kungelt ?


Folgender Fall:

Serieneinbrecher Gustav Ede von Hawiksbeck steht mal wieder wegen Einbruchs vor Gericht.

Sein gesetzlicher Strafrichter Nelson Baron von Hohenfels bittet ihn vorab in sein mit Edelhlzern vertfeltes Amtszimmer und macht ihm konspirativ folgendes Angebot mit sehr leiser Stimme:

"Wenn Sie mir in einem Briefumschlag unter meinem Brotisch in Bar 20 Tausend berreichen, verurteile ich sie auf Bewhrung, ansonsten gehen Sie fr 4 Jahre in den Knast. Sie sind doch ein gewiefter und gebter Einbrecher, gehen Sie doch weiter auf Diebestouren, bis sie diesen Geldbetrag zusammen haben, ich gebe Ihnen dafr 2 Wochen Zeit !"

Der Einbrecher geht darauf ein, weil er nicht schon wieder in den Knast zurck will und bricht in mehrere Villen und Wohnungen ein. Darunter auch, ohne es zu wissen, in die Wohnung dieses Richters am hellen Nachmittag, wo er mehrere Briefumschlge mit vielen Geldscheinen , eingenht in einem Sofakissen, findet.

Er nimmt diese Briefumschlge mit in einem Baumarkt gestohlenen Handschuhen an sich und auf einmal hat er viel Geld, darunter auch das von diesem Strafrichter geforderte Bestechungsgeld, das er ihm zu einem geheim verabredeten Zeitpunkt in seinem Amtszimmer wie besprochen berreicht.

Doch dieser Richter merkt schnell, dass der Briefumschlag aus seiner Wohnung kommt, denn er hat jeden Umschlag mit einer unsichtbaren Tinte markiert, die er unter einem UV-Stift sichtbar machen kann.

Was soll jetzt dieser Richter machen?

Gibt er diese dem Einbrecher zu erkennen, wei er, dass er aus Versehen bei diesem Richter in seiner Wohnung "ungebeten" war und besagter Gesetzeshter auch schon andere Kriminelle auf diese Weise erpresst hat.


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 Betreff des Beitrags: Gelste Frage: Wenn ein Serieneinbrecher mit seinem gesetzlic
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2011, 03:41 

Registriert: So 27. Mär 2011, 01:12
Beiträge: 16
Ich wrde sagen, der Richter hat das Nachsehen. Denn in dem Moment, wo dieser sich als "Opfer" zu erkennen gibt, hat der Dieb ihn in der Hand.

Wenn der Dieb fr 4 Jahre in den Bau gehen soll, dann kommt dieser vielleicht nach 2 Jahren wieder raus, wenn er sich gut fhrt. Eventuell wrde er sogar, da er gentigt wurde, als Belastungszeuge gegen den korrupten Richter auf Bewhrung freigesprochen.

Der Richter aber msste bei einer Verurteilung mit einer schwereren Strafe rechnen: Korruption, Ntigung bzw. Anstiftung zum Einbruchdiebstahl, Amtsmissbrauch - und ein gewiefter Staatsanwalt wrde noch ein paar Punkte hinzufgen knnen. Er wrde fr mehr als 4 Jahre einfahren, seine mter und sein Gesicht verlieren und seine Pensionsanprche.

Wenn ich dieser Richter wre, ich htte das Geld bestimmt nicht zu Hause in solchen Umschlgen gebunkert. Ich htte das Geld investiert oder anderweitig gelagert, damit meine Beute nicht zufllig verloren geht.


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 Betreff des Beitrags: Gelste Frage: Wenn ein Serieneinbrecher mit seinem gesetzlic
BeitragVerfasst: Do 1. Sep 2011, 18:22 

Registriert: Mo 4. Apr 2011, 06:45
Beiträge: 15
der Richter ist nun erpressbar und wird schweigen. denke ich



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