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Woher kommt der Anspruch? http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=5362 |
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Autor: | ZKortig [ Mo 9. Jan 2012, 15:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Woher kommt der Anspruch? |
Woher kommt der Anpruch (Thema Willenserklrung)? |
Autor: | GBraun [ So 29. Jan 2012, 06:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Woher kommt der Anspruch? |
Der Anspruch kommt aus dem Vertrag. Dieser wiederum entsteht durch die 2 in Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklrungen. Es gibt aber auch aus Gesetz stammende Ansprche. |
Autor: | ubusch_ [ Mo 30. Jan 2012, 16:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Woher kommt der Anspruch? |
Ansprche knne sich aus mehreren Quellen ergeben: 1. Aus dem Verpflichtungsgeschft, also der Willenserklrung. Wer erklrt, etwas zu tun, begrndet fr den Empfnger der "Tat" bzw. Leistung einen Anspruch auf diese Leistung, vorausgesetzt der Empfnger akzeptiert. Dabei wird jede "Leistungsrichtung" einzeln bewertet. Beispiel: Kufer: "Ich will nen Apfel." Verkufer: "ok." Anspruch entstanden ber Herausgabe des Apfels.; V: "Ich will 20 Cent." K: "ok." Anspruch entstanden ber Herausgabe der 20 Cent. BEIDE Ansprche stehen erst mal fr sich!!! 2. Aus dem Verfgungsgeschft, also der tatschlichen Leistung Beispiel: K: "Hier sind 50 Ct, ich habs nicht kleiner" Anspruch entstanden auf Rckgabe von 30 Cent, weil im gegenseitigen Einvernehmen ja nur 20 Cent wirklich geleistet werden sollten. 3. aus dem Gesetz Beispiel: K: "ich will nen Apfel."; V: "Ok, macht 20 Cent" K: "Hier bitte ... 5, 10, 15 (bergibt 3 5-ct-Mnzen) - Mist, hab nur 15 Cent."; V: "Sorry, das reicht nicht." Anspruch entseht auf Rckgabe der bereits bergebenen 15 Cent wegen Rckabwicklung eines Vertrages "Zug um Zug" (346ff BGB) |
Autor: | enacht [ Mo 13. Feb 2012, 16:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Woher kommt der Anspruch? |
So richtig verstehe ich die Frage nicht, versuche aber eine Erklrung einzubringen. Unter Anspruch versteht man umgangssprachlich Erwartungen, Wertvorstellungen, bernommene Normen eines Menschen bezglich einer Sache. Eine Bedeutung ist der Anspruch auf ein Tun oder Unterlassen von jemandem anderen. Gemeint ist hiermit das Recht, etwas von jemandem verlangen zu drfen. Ansprche sind etwa das Recht des Verkufers, vom Kufer die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen; das Recht des Mieters, vom Vermieter die berlassung der gemieteten Wohnung zu verlangen; das Recht des Kindes, von seinen Eltern Unterhalt zu verlangen; oder das Recht des Grundeigentmers, von seinem Nachbarn die Unterlassung unzumutbaren Lrms zu fordern. |
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