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Informationen zu Hartz IV? http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=4889 |
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Autor: | jarviab [ Do 27. Okt 2011, 13:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
Hallo zusammen, Ich frage hier mal im Auftrag meiner Schwester, da sie nach langer Krankheit und daraus Resultierender Arbeitslosigkeit bald in Hartz IV rutscht. Sie selbst hat kein Computer und somit auch kein Internet. Sie htte gern gewusst, wie es mit den gercht aussieht, dass man als Hartz IV empfnger kein Auto besitzen darf. Stimmt das? Sie hat noch ein zweites Auto auf ihren Namen angemeldet, dies gehrt aber unseren Bruder und er allein zahlt alle kosten dafr. Es ist nur aus reinen Kostengrnden wegen Versicherung so gemacht worden. Wird das Zweitauto auf ihren Namen auch als das ihres angesehen? Wie sieht es aus mit dem Sparvermgen, wieviel darf sie haben und was geschieht mit dem Geld, muss sie das gesparte Geld erst aufbrauchen ehe sie Geld vom Amt bekommt. Das gleiche gilt auch mit den Sparkonten ihrer Kinder, wie sieht es damit aus? Was ist mit den Versicherungbeitrgen, werden diese weiter bezahlt oder muss sie sogar versicherungen kndigen oder einfrieren (Gemeint sind Private Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- und Zahnzusatzversicherungen)? Wie sieht es mit dem Verdienst von Ihrem Mann aus, wie wird es mit angerechnet? Fragen ber Fragen, ich bedanke mich schon mal im Auftrag meiner Schwester fr eure hilfreichen Antworten. @Billy Night Mmmmh, ja, eeehm... Ich denke da stehen doch genug Fragen im Text, oder habe ich etwas vergessen? Solltest Du die berschrift meinen, meine Schwester htte gern ein paar infos zu Hartz IV. @Farbod Elyassi H :D @Gnter Das heit, ist das Auto nicht mehr viel Wert (und das ist es nicht), dann darf sie das Auto halten, auch wenn sie folgekosten haben wird. Das sie das zweite Auto besser wieder ummelden sollte, davon ist sie ausgegangen. Ist Nur schade fr den Bruder, da er in eine hher Versicherungstufe kommen wird. Danke |
Autor: | SAachen [ Fr 13. Jan 2012, 14:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
Es stimmt nicht. Es sollte jedoch nicht mehr viel wert sein, weil es sonst als Vermgen angesehen wird. Das zweite Auto allerdings sollte sie besser von ihren Bruder auf dessen Namen um melden lassen. Zu ihrem Sparvermgen. Grundstzlich steht ihr pro Lebensjahr 150 EURO Vermgensschutz zu. Mindestens 3100 Euro. Den Kindern stehen generell 3100 EURO Vermgensschutz zu. Die Lebensversicherung wird nicht bezahlt. Wenn es sich hierbei um eine Kapitalversicherung handelt sollte sie mit dem Versicherungsvertreter sprechen. Und versuchen diese umzuwandeln in eine reine Rentenversicherung mit Verwertungsausschlu. Die Haftpflichtversicherung wird nicht bernommen. Die Krankenkasse wird bernommen, wenn es eine Pflichtversicherung ist oder dieser gleichgestellt ist. Die Zahnzusatzversicherung wird sie allerdings aus der eigenen Tasche bezahlen. Die letzte Frage "Wie sieht es mit dem Verdienst von Ihrem Mann aus ...." httest Du als erstes stellen sollen. Das Prinzip von ALG II sieht wie folgt aus: Alle die zusammen wohnen sind entweder eine Wohngemeinschaft, eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer Wohngemeinschaft kann natrlich eine Person ALG II beziehen und die anderen nicht In einer Wohngemeinschaft haben die Mitglieder keine Unterhaltspflicht den Anderen gegenber. Stehen die Personen in einem unterhaltspflichtigen Verhltnis zu einander wird die Bedrftigkeit der Gesamtheit geprft. Wird fetgestellt, dass die Einkommen zusammen genommen ber der ermittelten Bedrftigkeit insgesamt liegt geht das Arbeitsamt davon aus, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. In einer Haushaltsgemeinschaft wird die bedrftigte Person von den anderen in angemessener Weise untersttzt. Falls jetzt festgestellt wird, dass insgesamt eine Bedrftigkeit vorliegt, wird das Erwerbseinkommen des Mannes bis auf den Selbstbehalt angerechnet. Der Selbstbehalt sind bis 100 EURO alles und ab 101 Euro kommen 20 Prozent dazu. Du siehst Deine Schwester sollte sich dringendst nach einer beratenden Stelle umsehen. So einfach sind ihre Fragen nicht zu beantworten |
Autor: | VolkerF [ So 15. Jan 2012, 18:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
Wenn sie nachweisen kann, da dein Bruder alles zahlt und er besttigt, da er das Auto alleine nutzt, stellt das kein Problem dar. Ebenso darf sie ein Auto besitzen. Alles andere sollte sie mit ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur fr Arbeit besprechen. Am besten, bevor es so weit ist. |
Autor: | vbeich- [ Fr 20. Jan 2012, 16:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
was war die Frage jetzt |
Autor: | RVogt [ Fr 27. Jan 2012, 17:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
Entweder deine Schwester geht zum Jobcenter und holt sich dort einen Stapel Broschren oder du druckst ihr die ganzen Merkbltter aus: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html Da findest du die zuverlssigsten Informationen, auf die sich deine Schwester dann auch berufen kann. ### Ins Normaldeutsch bersetzt man es dir gerne bei ganz konkreten Fragen. Prognosen zum Auto z. B. bringen hier nicht viel, weil das der zustndige Sachbearbeiter entscheidet. |
Autor: | AldousB [ Sa 11. Feb 2012, 00:57 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
H :D |
Autor: | EMehler [ Di 10. Apr 2012, 05:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Informationen zu Hartz IV? |
Das zweite Auto welches faktisch ihrem Bruder gehrt, wrde ich erst gar nicht bei der ARGE angeben. Betrug kann man ihr nicht vorwerfen, weil sie ja keinen Profit davon haben wrde. Und wenn ihr Auto eine einfache "Gebrauchskarre" ist, also keinen erheblichen Wert erbringen wrde, kann sie als Hartz IV Empfnger den Wagen auch behalten. |
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