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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Gerichtsverhandlung bezahlen ?
BeitragVerfasst: Di 17. Mai 2011, 11:10 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37
Beiträge: 326
Muss man etwas bezahlen wenn die Richterin in einer Gerichtsverhandlung nichts darber verlauten lsst wer die Prozesskosten zahlen mu und die Verhandlung eingestellt wird ?

Vielen herzlichen Dank im voraus an alle die mir antworten ;-)


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Gerichtsverhandlung bezahlen ?
BeitragVerfasst: So 29. Mai 2011, 06:32 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 12:18
Beiträge: 14
Das steht spter im schriftlichen Beschluss/Urteil drin. Das wird in der mndlichen Verhandlung oft nicht gesagt, weil die Personen, die teilnehmen es gar nicht verstehen wrden. Wenn die Richterin zum Beispiel sagt, dass sich der Verfahrenswert auf 3.000 festlegt, heit das noch lange nicht, dass jemand 3.000 zahlen muss! Das heitn nur, dass sich die Gebhren aus diesem Betrag heraus berechnen - nach einer Formel, die nur Juristen kennen. Also wird nichts dazu gesagt, es ergeht ein schriftlicher Beschluss dazu und man hat 4 Wochen Zeit, um dagegen in Widerspruch zu gehen.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Gerichtsverhandlung bezahlen ?
BeitragVerfasst: Mo 13. Jun 2011, 07:37 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 08:29
Beiträge: 13
Geht es um Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, eine Ordnungswidrigkeit? Im Zivilrecht werden die Kosten oft der unterlegenen Partei auferlegt, im erstinstanzlichen Arbeitsrecht zahlt jede Partei ihre Kosten unabhngig vom Ausgang des Verfahrens selbst, in Strafsachen zahlt der Angeklagte meistens die Kosten, wenn nicht festgelegt wird, dass Kosten und Auslagen aus der Staatskasse erstattet werden. Dass gar kein Hinweis ber die Kostenverteilung erfolgt, ist eher ungewhnlich. In der Regel sollte sich zumindest eine Andeutung la "Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, xxx" finden. "Kostenpflichtig" hiee in dem Fall, dass alle Verfahrens- und eigenen sowie gegnerischen Anwaltskosten vom Beklagten zu zahlen sind. Im Zivilverfahren wrde jede Partei ihre Kosten nach Abschluss des Hauptverfahrens anmelden und es erginge ein Kostenfestsetzungs- oder -ausgleichungsbeschluss. Es wre auch mglich, dass das Verfahren per Vergleich zum Abschluss kommt und der Vergleich auch die Kostenverteilung mit einschliet. Mit anderen Worten, die Frage ist so nicht zu beantworten.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Gerichtsverhandlung bezahlen ?
BeitragVerfasst: Di 12. Jul 2011, 05:43 

Registriert: Mo 4. Apr 2011, 15:41
Beiträge: 14
Dann zahlt jede Partei die bei ihr angefallenen Kosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Gerichtsverhandlung bezahlen ?
BeitragVerfasst: Mi 31. Aug 2011, 22:18 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 05:08
Beiträge: 12
Normalerweise zahlt der Verlierer/Verurteilte wenn im Urteil nichts anderes bestimmt wurde,z.B.Kostenteilung



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