Solange du UNTER 18 Jahren alt bist, MUSS er das sogar. Sobald Du allerdings BER 18 Jahren alt bist, darf er das im Grunde genommen nur noch dann, wenn Du ausdrcklich Deine Erlaubnis dazu gibst. Jedenfalls sehe ich das so. Ansonsten gilt das hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html und das hier: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143#II Siehe Paragraph 9
@ Ankha: Solange dann die Eltern nicht eine entsprechende Aufsichtsperson dafr verantwortlich machen wollen, wenn in IHRER Erziehung des Kindes was falsch gelaufen ist, und die Aufsichtsperson dann praktisch von den Eltern im Beruf abgesbelt wird, ist das fr mich ehrlich gesagt OK. Weisst Du, ich konnte es zu meiner eigenen Kinderzeit nmlich auch nicht ausstehen, wenn meine Mutter mit dem Kinderarzt in meinem Beisein ber mich, statt MIT MIR gesprochen hat und finde es ehrlich gesagt reichlich abartig, dass ich diesen erzieherischen Bockmist tatschlich erleben MUSSTE! Was denkst Du, wieso ich auch heute noch gegen diesen Kinderarzt SO eingestellt bin, wie ich es bin? Im Grunde genommen htte ich damals aus meiner Sicht durchaus das Recht gehabt, zu fordern, dass dieser Mensch von seinem Job entbunden wird! Leider sind die Rechte heute anders geregelt, aber das Trauma daraus trage ICH mein Leben lang mit mir rum. DEM TYPEN und MEINER MUTTER wrde ich dafr am liebsten nmlich einen richtig dicken FUSS in den Allerwertesten geben. Leider geht das ja nicht mehr, denn meine Mutter lebt nicht.
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