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Autor |
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ehicerguqi
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: Di 27. Sep 2011, 22:26 |
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Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37 Beiträge: 326
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Wiederkaufsrecht nach 20 RSiedlG zugunsten der Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH in Koblenz. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 8.4.1959 eingetragen am 25.10.1961; neugefasst am 22.09.2003.
Dieser Eintrag steht im Grundbuch unter den Angaben des Eigentmers unter dem Punkt "Lasten und Beschrnkungen".
Was genau heit das? Also , nehmen wir mal an besagtes Grundstck soll verkauft werden, muss ich dann bevor ich es offiziell zum Verkauf anbiete erst mal der Landsiedlung Rheinland-Pfalz anbieten? Und MUSS ich dann an die Verkaufen wenn die es nehmen wrden, auch fr einen geringeren Preis als ich veranschlage?
Und noch ne Frage: haben die denn irgendwelche Rechte auf einen Kauf auch wenn ich nicht verkaufen will die aber z.B. das Grundstck fr eine neue Strae bruchten oder fr die Erweiterung eines ffentlichen Gebudes?
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AEichmann
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: So 16. Okt 2011, 16:15 |
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Registriert: Mo 11. Apr 2011, 12:18 Beiträge: 67
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http://www.privatimmobilien.de/glossar/wiederkaufsrecht.html
da stehts ^.^
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KayB
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 16:53 |
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Registriert: Di 29. Mär 2011, 06:30 Beiträge: 13
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Das Vorkaufsrecht ist am 22.09.2003 erneuert worden zugunsten der Landsiedlung Rheinland-Pfalz.
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RNeumann
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: Di 25. Okt 2011, 02:46 |
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Registriert: Fr 8. Apr 2011, 02:03 Beiträge: 14
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Das ist ein Vorkaufsrecht. Falls du das Grundstck mal verkaufen willst, hat die Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH das Recht das Grundstck (zurvk) zu kaufen
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RAbend-
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: So 12. Feb 2012, 16:20 |
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Registriert: Mo 11. Apr 2011, 00:28 Beiträge: 9
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Der von dir zitierte Paragraph besagt folgendes: "(1) Das gemeinntzige Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht fr die von ihm begrndete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veruert oder aufgibt, oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet..."
Auf deutsch: wenn du das Grundstck verkaufen willst, hat das Siedlungsunternehmen ein Vorkaufsrecht. Ob das Recht ausgebt werden soll, muss der Notar im Zuge der Verkaufsabwicklung klren, das ist eine seiner Aufgaben.
Um Sicherheit vorab zu bekommen, wrde ich raten, vor einem beabsichtigten Verkauf bei der Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH ber ihr aktuelles Kaufinteresse nachzufragen.
Und nein, solch ein Eintrag verringert nicht den Preis. Auch nein, es erteilt kein Recht zur Einziehung eines Teiles des Grundstcks aus ffentlichem Interesse heraus.
Wenn die Kommune Straenland braucht, kann sie mit dem Eigentmer verhandeln und, wenn es zu keiner Einigug kommt, eine Zwangseinziehung veranlassen.Das dauert aber lange und hat nichts mit einem Vorkaufsrecht zu tun.
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BSchultz
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Betreff des Beitrags: Wer kann mir diesen Satz erklren (Grundbucheintrag, s.D.)? Verfasst: So 25. Mär 2012, 09:28 |
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Registriert: Do 14. Apr 2011, 12:37 Beiträge: 13
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Das bedeutet, da das Objekt ursprnglich von dieser Firma Landsiedlung GmbH gekauft wurde, und da besagte Firma ein Vorkaufsrecht hat, wenn man es wieder veruern will.
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