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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 23. Sep 2011, 07:20 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 22:11
Beiträge: 166
Hallo man hat mir gesagt das ich mir wohl so einen Schein beantragen knnte.
Wrde mich mal interessieren ob ich den auch bekommen wrde wenn ich ein Sparbuch besitze wo bis krzlich noch knapp 5000 euro drauf waren? Nun sind nur noch 50 drauf und ich habe keine Nachweise wohin das geld gegangen ist.

Ja wo ich den bekomme weiss ich, meine frage is ob der mir auch zusteht wenn davon auszugehen ist das ich zuhause 5000 euro im schrank liegen habe, da ich ja nicht nachweisen kann das ich das geld was ich runtergeholt habe vom sparbuch irgendwo ausgegeben habe


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Do 13. Okt 2011, 22:14 

Registriert: So 27. Mär 2011, 14:28
Beiträge: 9
Kein Thema!
Gehe bitte zu deinem fr deinen Wohnort zustndigen Amtsgericht zur Rechtsberatungsscheinstelle. Dort legst du deinen ALG 1 / ALG 2 / Sozialhilfe oder Rentenbescheid vor, sowie deinen Personalausweis und trgst dein Anliegen vor. Dann bekommst du den Schein. Wenn du diesen beim Anwalt abgibst, dann kann dieser 10,00 von dir verlangen, muss er aber nicht. Und schon hast du einen Rechtsanwalt!

Nachtrag. Du kannst ja Schulden von diesem Geld beglichen haben. Nachweise sind keine erforderlich. das Gesetz verlangt, das du deine Einknfte offen legst. Die Rechtspflegerin befragt dich und du antwortest dann immer mit Nein. Was bitte ist daran so schwer? Das interessiert doch kein Schwein, ob du jetzt 5 Mille zuhause in Bar im Schrank hast. Auf deinem Konto ist Ebbe - das ist wichtig!


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 04:30 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 10:41
Beiträge: 13
Nein das must Du nicht belegen- wenn du nicht nach der Antragstellung das Geld abgehoben hast

Hast Du es paar monate vorher runter geholt hast Du glck- das danach ein Fall vorkommt wo du einen Anwalt bentigst ist es glck fr Dich und pech frdas gericht, wo Du ja den Antrag mit Nachweis Deines Einkommens beantragen willst


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 00:24 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 18:36
Beiträge: 8
Zustehen tut dir, wenn du im Besitz von 5000 bist und darber nach Gusto verfgen kannst, sicher kein Beratungsschein, der auf der Bedrftigkeit eines Rechtsuchenden ausgelegt ist.

Wenn es fr dich also kein moralisches Dilemma darstellt, musst du den besitzt von 5000 nicht angeben und kannst so in den besitzt von einem Beratungsschein kommen. Wer sollte das berprfen??


TM


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 16:41 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 09:44
Beiträge: 13
Also, "kein Thema" etc. wrde ich nicht sagen. Im Rahmen der Beratungshilfe muss der Ratsuchende zunchst mal nachweislich eigene Versuche zur Klrung der Sachlage entfaltet haben. Dass dir eine Klrung selbst nicht mglich war, ist fr die Gewhrung von Beratungshilfe ebenso entscheidend wie deine wirtschaftliche Situation. Der Umstand, dass man sich keinen Anwalt leisten kann, begrndet alleine natrlich keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Also, was sagt deine Bank zu der Sache? Was ergibt sich aus deinen Kontoauszgen? Was soll der Anwalt fr dich tun, was du nicht auch selbst tun knntest? Deine Ausgaben rekonstruieren?


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Mo 12. Mär 2012, 21:05 

Registriert: Fr 8. Apr 2011, 03:13
Beiträge: 11
Den bekommst du bei deinem Amtsgericht. Das Gericht hat zu einer oder mehreren bestimmten Zeiten in der Woche Sprechstunde fr solche Anliegen. Wenn du anrufst oder vorbeigehst sagt man dir auch welche Unterlagen du mitbringen sollst. Zu dem Ausstellen des Scheins gehrt auch dass dein Vermgen geprft und die Bedrftigkeit festgestellt wird.


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 Betreff des Beitrags: Beratungsschein fr Anwalt?
BeitragVerfasst: Mo 23. Apr 2012, 18:49 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 14:11
Beiträge: 9
Wer 5000 besitzt, sollte sich erstmal um sich selbst kmmern, anstatt nach der Hilfe der Gemeinschaft zu rufen, alles andere ist asozial!



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