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Umgezogen! Ummelden oder nicht? http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=3339 |
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Autor: | AdalgisaG [ Di 20. Sep 2011, 03:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Umgezogen! Ummelden oder nicht? |
Hi! Ich ziehe momentan nach Kln. Ich habe schon eine Bude gefunden und jetzt stellt sich die Frage ob ich irgendwas in Richtung Behrdengang (Ummeldung oder so) machen muss. Ich bin Student, dass heit in der Woche in Kln und am Wochenende in der Heimat. Muss ich einen Zweitwohnsitz angeben oder ist meine Heimatadresse nun mein Zweitwohnsitz oder wie? Danke fr eure Hilfe. |
Autor: | owoa [ Do 13. Okt 2011, 22:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Umgezogen! Ummelden oder nicht? |
Wenn du die meiste Zeit in Kln verbringst, wre es sinnvoll dort deinen Hauptwohnsitz anzumelden. In den meisten Fllen ist es aber so, dass du fr gewisse Dinge bei deinen Eltern mitversichert bist und ihnen auerdem bei deinem Auszug steuerliche Nachteile entstehen knnten. Dann wrde ich dazu raten, in Kln einen Zweitwohnsitz anzumelden. Dann msstest du dir auch keinen neuen Perso etc. ausstellen lassen. Manche Stdte und Gemeinden erheben allerdings auch spezielle Zweitwohnungssteuern. Informiere dich einfach bei beiden Einwohnermeldemtern und wge dann ab. |
Autor: | CFrankfurter [ Mo 24. Okt 2011, 14:15 ] |
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Fest steht, du musst einen Erstwohnsitz haben, und dort musst du behrdlich gemeldet sein. Wenn du einen Zweitwohnsitz beziehst, dann musst du diesen laut Vorschrift auch anmelden. Aber: wer will das prfen? Ich denke, ich wrde meinen zweiten Wohnsitz (falls ich einen htte) auch nicht anmelden. Wichtig ist dann nur: Egal, was du beantragst, du darfst den zweiten Wohnsitz nirgends als Adresse angeben, und du kannst diesen dann auch nicht von der Steuer absetzen oder irgendwelche Gelder fr die Wohnung beantragen. |
Autor: | EKeller [ Sa 29. Okt 2011, 12:30 ] |
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Beide sind meldepflichtig. |
Autor: | kiixukadw [ Mi 25. Jan 2012, 05:14 ] |
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Du musst die Adresse in Kln als Zweitwohnsitz anmelden (Meldepflicht). |
Autor: | adieyu [ Do 26. Jan 2012, 11:10 ] |
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So ist es, du mut dich auch als Student an deinem Studienort anmelden: Auch als Student muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. In vielen Stdten besuchen Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts sogar die Hochschule und bieten die Anmeldung direkt vor Ort an. Am besten fragen Sie bei der Immatrikulation im Studentensekretariat nach, ob dieser Service auch an Ihrer Hochschule angeboten wird. Die Anmeldung ist kostenlos, aber verpflichtend. In der Regel muss sie innerhalb von einer Woche nach Umzug erfolgen. Ansonsten kann das Einwohnermeldeamt ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhngen. |
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