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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Sa 7. Mai 2011, 08:35 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41
Beiträge: 270
Sozialgericht Oldenburg
8.5.2011



Sozialgericht Oldenburg , Postfach 2368 , 26013 Oldenburg




Lars Willen
Grosser Kuhlenweg 49
26125 Oldenburg


Klger Lars Willen ./. ARGE Oldenburg Verklagte

Man muss schon reichlich bld sein wenn man nicht einmal die eigenen Gesetze kennt.
$20 SGB II sieht vor

Innenausstattung, Haushaltsgerte
und -gegenstnde 27,58 ( 7,58 %)

und nicht "etwa 15 v.H. bei mtl. 364,00=54,60" so wie es "Stefan" im schreiben vom 28.4.2011 behauptet von der ARGE behauptet.

Kein Schei-Stefan-lol- Ich erklr mal was los ist.Diese abgewixten sue von der ARGE machen das mit Vorsatz um mir Schaden zu zufgen,und sie verstecken sich,die Schwuchteln.

Zurck zum Thema.Die angefhrten Leistungen langen nicht einmal fr Kloschlssel,Wandfarbe, teppich, Toaster ,Kaffeemaschine, Kaffeefilter, Staubsauger usw. und decken ganz bestimmt nicht Waschmaschine und Herd ab.Deshalb habe Ich die Waschmaschine fr 279 uro bei Saturn beantragt was abgelehnt wurde.

Ihr steckt zwar mit denen unter einer Decke aber Ich mchte das ihr das wisst und reiche deshalb klage ein.

Mit freundlichen Gren

Lars Willen

An Yahho und so-kein schei das geb ich so ab,is nich das erste mal
@goethe-was habt ihr bloss immer mit der adresse-ich kandidiere fr die grnen bei der kommunalwahl2011 und die adresse aller stadtrte steht im internet unter stadt-oldenburg.de
@ghost-handy 01797407463 -is schwer zu finden ;)

tja,und was die anderen angeht-Mich nicht ernst zu nehmen ist ein schwerer Realittsverlust weil ich real bin,wir sind hier nicht in der schule wo man bloss imitiert und nix real ist
also nach 13antworten
1.beantwortet keiner die frage
2.scheint allen klar zu sein das Hartz4 nicht fr eine Waschmaschine langt,wo auch keiner widerspricht,is doch so
3.seit wann gibt es minimale ansprche was ein Politiker ist und was nicht,sollen etwa nur arsc-hkrie-cher politiker werden?


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: So 15. Mai 2011, 00:30 

Registriert: Fr 8. Apr 2011, 22:58
Beiträge: 23
Deine Telefon Nr. fehlte noch

Lars Willen
Groer Kuhlenweg 49
26125 Oldenburg

0441 38 17 64


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Di 17. Mai 2011, 08:56 

Registriert: Fr 15. Apr 2011, 01:43
Beiträge: 10
Also diese Art ist unterste Schublade. Du scheinst ja sehr viel Energie zu haben.

Warum versuchst du es nicht mal mit Arbeiten? Dann kannst du Dir alles kaufen, und man hre und staune, auch selbst bezahlen.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Sa 21. Mai 2011, 20:28 

Registriert: Fr 25. Mär 2011, 13:44
Beiträge: 6
Zuschsse zu Haushaltsgegenstnden gibts nur bei Erstausstattung.
Ntige Anschaffungen mssen vom Regelsatz angespart werden:

Einmalleistungen

Einmalleistungen gibt es nach dem SGB II grds. nicht mehr. Es sind alle Bedarfe durch die Regelleistung abgegolten. Der ALG 2 Empfnger muss Rcklagen fr Neuanschaffungen oder Reparaturen bilden. Dafr ist der Hartz IV Satz hher als der zuvor geltende Sozialhilfesatz.

Es gibt allerdings 4 Ausnahmen, die im folgenden dargestellt werden.

Unabhngig von jenen Ausnahmen ist es aber mglich, von der ARGE eine Sachleistung oder ein Darlehen fr die Anschaffung eines Bedarfs zu erhalten, wenn ein Bedarf dringend sofort bentigt wird und von der Regelleistung umfasst ist.

Es erfolgt dann allerdings - anders als bei den unten dargestellten 4 Einmalleistungen - eine Verrechnung mit den Regelleistungen an die Bedarfsgemeinschaft in Hhe von monatlich bis zu 10 Prozent.
Erstausstattungen

Ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung besteht grds nur bei einer Erstanmietung, nicht etwa bei einem Umzug. Zudem muss etwa die Neugrndung eines Haushalts, Schwangerschaft, Geburt oder ein vergleichbarer Einschnitt in den persnlichen Lebensverhltnissen gegeben sein.

Zur Erstausstattung der Wohnung gehren Einrichtungsgegenstnde und Haushaltsgerte, wie Khlschrank, Herd, Waschmaschine.

Hier sind insbesondere auch die Regeln im U25 Bereich zu beachten: wenn ein unter 25 Jahre alter ALG 2 Empfnger aus der Wohnung der Eltern ausgezogen ist, bernimmt die ARGE nur dann die Leistungen der Erstausstattung fr die Wohnung, wenn sie die bernahme der Leistungen fr Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder diese Zusicherung nicht erforderlich war.

Erstausstattung fr Bekleidung gibt es insbesondere als Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Die ARGE kann bei der Erstausstattung eine Pauschale auszahlen oder auch Sachleistungen erbringen.

Ich finde dein Auftreten unmglich!


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Fr 27. Mai 2011, 13:14 

Registriert: So 10. Apr 2011, 05:11
Beiträge: 15
Ich denke das mit der Kandidatur hat sich erledigt!


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Fr 3. Jun 2011, 18:34 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 22:13
Beiträge: 8
Wie dmmlich bist du eigentlich, hier deine Name und Adresse zu nennen. Das Internet vergisst NIE! Man, denke mal an Datenschutz!

PS: Wenn du das so beim Gericht abgibt, wird es ein weiteres Verfahren geben und zwar gegen dich wegen Beleidigung.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Mo 6. Jun 2011, 12:41 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 05:30
Beiträge: 17
du kandidierst fuer die kommunalwahl? das die jetzt schon alles nehmen... kopfschuettel! bedenke erstmal deine Wortwahl bzw. Ausdrucksweise (Rechtschreibung erwaehne ich gar nicht erst), bevor du sowas abgibst, sonst wirst du eh nur zur Lachnummer und nie erhoeht! Was du sowas nicht wirst, davon mal abgesehen!


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: So 12. Jun 2011, 10:34 

Registriert: So 3. Apr 2011, 09:42
Beiträge: 13
Nach so einer Frage wrd ich meine Kandidatur schnellst Mglichzurck ziehen denn da hat man in der Politik nix zu suchen.
Sich als einen anderen ausgeben, von dem die Komplette Adresse posten zu mal vom Gericht noch nix entschieden ist und wenn etwas entschieden wre es trotzdem unverschmt.
Oder wie wrdet du es finden wenn man das gleiche bei dir machen wrde?


Mich wundert das so eine Frage noch mit Sternen bewertet wird:) und ich hoffe das lesen genug aus Oldenburg^^

Glaub du bist noch weniger real als wir alle zusammen xd.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Di 14. Jun 2011, 00:38 

Registriert: So 10. Apr 2011, 02:18
Beiträge: 11
Bist du verrckt persnliche Daten komplett im Internet zu verffentlichen? Also mit Adresse?!

Wir sind keine Rechtsanwlte. Und Rechtsberatung drfen auch nur Anwlte und speziell verifizierte Stellen geben.

Und beim Sozialgericht kannst du auch zur Rechtspflegestelle gehen und die Klageschrift dort aufsetzen lassen. Das ist kostenlos.

Lars, ich kann mir vorstellen, dass du innerlich sehr aufgewhlt und sicher auch verletzt bist. Aber mit diesem Schriftstck wirst du nicht weit kommen. Mach es so wie ich geschrieben habe - also mit der Rechtspflegestelle. Sage denen vernftig und ordentlich gegen was du genau klagst und mache dich auch vorher nochmal im Internet schlau.

Hast du denn schon einen Widerspruch an die ARGE geschickt? Die Ablehnung des Widerspruches ist Voraussetzung fr die Zulassung der Klage beim Sozialgericht.


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Ist die Klage so korrekt?
BeitragVerfasst: Di 21. Jun 2011, 13:23 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 14:00
Beiträge: 19
Neben dem, was die anderen schon gesagt haben bezglich deiner Adresse, wrde ich mal ber dein Aggressivitts-Faktor nachdenken.



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