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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: Fr 17. Feb 2012, 00:20 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41
Beiträge: 270
Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges Kind) der Nachname von der Mutter bernommen werd?

Kann da jemand was zu sagen? Meine Freundin hat da wirklich schwierigkeiten mit dem Vater nach der trennung und ich wrde ihr gerne nen tipp geben knnen.


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: So 25. Mär 2012, 02:21 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 14:59
Beiträge: 13
JEDER kann, mit (entsprechener) Begrndung seinen Namen ndern lassen, sowohl Zu- als auch Nachnamen.

Das kostet natrlich.

Viele eingebrgerte Auslnder machen das, um ihre ursprngliche Herkunft zu verbergen !


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: So 25. Mär 2012, 16:46 

Registriert: Di 29. Mär 2011, 06:19
Beiträge: 17
Ja, man darf das!


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: Fr 13. Apr 2012, 05:27 

Registriert: So 10. Apr 2011, 11:20
Beiträge: 2
Schau mal bitte in den Link.
http://www.berlin.de/standesamt1/kind/familienname_aenderung.html


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: So 22. Apr 2012, 14:52 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 05:56
Beiträge: 6
Was hier als Namensnderung bezeichnet wird, nennt sich im Familienrecht Einbenennung (vergl. 1618 BGB)

Das Sorgerecht ist fr die Zustimmung zur Einbenennung nicht in erster Linie ausschlaggebend. Trgt das Kind den Nachnamen des KV, muss dieser der Einbenennung zustimmen, auch wenn die KM das alleinige Sorgerecht hat. Bei GSR ist ebenfalls die Zustimmung des KV erforderlich. Hat die KM das alleinige Sorgerecht und trgt das Kind den Nachnamen der KM, bedarf es nicht der Zustimmung des KV.

Durch die erneute Heirat der KM bekommt das Kind nicht automatisch den neuen Nachnamen, dieses muss beim Standesamt beantragt werden.

Kinder ber 5 werden zur Einbenneung befragt und es bedarf ihrer Zustimmung.

Die Einbenennung ist eine einmalige Sache. Heitatet die KM spter nochmals, ist eine weitere Einbennung nicht mglich.

Fazit: Ohne die Einwilligung des Kindsvaters und Namensgeber, kann der Nachname nicht gendert werden. Sorry.

tm


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: So 29. Apr 2012, 16:36 

Registriert: Do 31. Mär 2011, 15:15
Beiträge: 9
Das kommt auf die Umstnde an. Waren die beiden nicht verheiratet, haben aber mit gemeinsamem Sorgerecht entschieden, dass das Kind den Namen des Vaters trgt, ist eine nderung nicht mehr mglich. Dann msste sie schon heiraten und den Vater bitten, das Kind den neuen Ehenamen annehmen zu lassen.

Ist es ein eheliches Kind, muss der Vater ebenfalls einverstanden sein, dass das Kind den Geburtsnamen der Mutter annimmt. Das Standesamt muss ebenfalls einverstanden sein. Und dies geht auch grundstzlich nicht, wenn die Mutter ihren Namen whrend der Ehe nicht aufgegeben hatte. Denn dann hieen Mutter und Kind schon immer verschieden, es liegt also keine nderung vor, die das Kindeswohl beeintrchtigen knnte.


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 Betreff des Beitrags: Kind hat nachname des Vaters...Kann nachtrglich (2 Jhriges K
BeitragVerfasst: So 20. Mai 2012, 15:05 

Registriert: Sa 26. Mär 2011, 01:20
Beiträge: 6
Nein. Gegen den Willen des Vaters, dessen Namen das Kind trgt, ist eine nderung so gut wie nicht mglich (Ein Gericht knnte das Einverstndnis ersetzen aber die Schranken sind so hoch, dass das kaum noch gemacht wird). Selbst mit Einverstndnis wrde es recht schwer werden, solange die Mutter nicht heiratet und das Kind einbenannt werden soll. Eltern mssen sich bei der Geburt entscheiden, wie das Kind heit. Und das gilt dann.

Und ein Kind ist ja auch kein Gegenstand, mit dem frau machen kann, was sie will, nur weil _sie_ sich mit dem Vater nicht mehr versteht. Das Kind hat ein Recht auf den Vater.



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