Anmelden | Registrieren


Alle Zeiten sind UTC + 2 Stunden


Aktuelle Zeit: Fr 10. Jan 2025, 08:48
metalltecn




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: Sa 27. Aug 2011, 22:45 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37
Beiträge: 326
hallo,

handelt es sich um einen Verkehrsunfall im Sinne der StVO oder um eine Zivilrechtliche Angelegenheit:

1) ein Einkaufswagen rollt auf tatschlich ffentl. Verkehrsraum (Aldi-Parkplatz) ffentlich gegen einen stehenden Pkw.

2) auf dem oben genannten Parkplatz ffnet eine Person die Tr seines Pkw und stt dabei an den neben ihm stehenden Pkw.

Werden die beiden Ereignisse nach 1(2) StVO geahndet, oder nach anderen Vorschriften?

Ps.: Es geht mir nur um den ersten Angriff (durch Polizei) nicht um die Schadensregulierung durch Versicherungen.

Danke !!!!!!


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: Mo 5. Sep 2011, 22:16 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 16:22
Beiträge: 3
Ein tatschlich-ffentlicher Verkehrsgrund ist Privatgrund, der von Jedermann betreten bzw. befahren werden kann. Hier findet keine Kontrolle bezglich der Zutritts- bzw. Zufahrtsberechtigung statt.

Allein der Umstand, dass es sich bei der rtlichkeit um einen Parkplatz eines Einkaufsmarktes handelt, lsst einen sicheren Schluss auf dessen ffentlichkeit nicht zu. Fr eine Verurteilung wegen einer im ffentlichen Verkehr begangenen Ordnungswidrigkeit muss das Urteil weitere Feststellungen enthalten, beispielsweise, ob der Parkplatz ein Privatgrundstck ist, ob dieses mit einer Schranke gesichert ist, ob diese funktionsfhig war und nur von Kunden des Einkaufzentrums und damit zu den ffnungszeiten bettigt werden kann und ob das Parkplatzgelnde mit Wissen und Duldung der Firma auch zu anderen Zwecken benutzt wird.(OLG Hamm v. 14.05.2009)


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: Mi 7. Sep 2011, 10:18 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 08:29
Beiträge: 12
Der Parkplatz ist ffentlicher Verkehrsraum, auer er wird auerhalb der ffnungzeiten mit einer Schranke oder hnliches geschlossen.
Beides sind Verkehrsunflle. Meistens entsteht dabei ein nur sehr kleiner Schaden und man kann so etwas untereinander klren ohne Polizei und ohne Versicherung.
Wenn man die Polizei ruft, nimmt sie den Verkehrsunfall auch auf.
Entweder sich selbst einig werden oder die Polizei rufen. Wenn man einfach abhaut, werden auch diese Sachen als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aufgenommen, was dann so gar eine Straftat ist.


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: Fr 9. Sep 2011, 12:08 

Registriert: Sa 9. Apr 2011, 20:48
Beiträge: 14
Hausaufgaben ???? seit wann ist Yahoo Clever so ein Forum??


"TM"


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: So 11. Sep 2011, 13:12 

Registriert: Do 31. Mär 2011, 01:37
Beiträge: 9
Ich denke nicht, dass es sich bei den beiden Fllen um ein Ereignis nach der StVO handelt, weil kein Fahrzeug gefhrt wurde. In ersten Fall fehlt der Verkehrsteilnehmer und im zweiten Fall handelt es sich um eine Sachbeschdigung ohne die StVO zu tangieren.


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: Mi 12. Okt 2011, 04:40 

Registriert: Mo 11. Apr 2011, 11:58
Beiträge: 10
Prinzipiell sind beide Flle Vorkommnisse, die durch die StVO geregelt werden. Ebenso einschlgig ist allerdings das BGB (Sachbeschdigung kommt einem spontan in den Sinn). Es ist auch alles andere als ungewhnlich, dass ein bestimmter Sachverhalt von mehreren Gesetzen abgedeckt wird. Zustzlich ist es auch eine zivilrechtliche Angelegenheit - der Geschdigte wird ja sicher Schadensersatz haben wollen, und der kommt weder in der StVO noch im BGB vor.

Ob du das Ding nun Verkehrsunfall nennst oder irgendwie anders, ist vllig egal. Die Polizei wird sich mit dem Kleinkram ohnehin nur befassen, wenn man sie dazu zwingt - dann gibt es halt eine gebhrenpflichtige Verwarnung, und gut ist.


Nach oben
 Offline Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Verkehrsunfall JA oder NEIN ?
BeitragVerfasst: So 22. Jan 2012, 09:58 

Registriert: Di 29. Mär 2011, 05:39
Beiträge: 12
Der Einfachheit halber beantworte ich die zweite Teilfrage mal zuerst.
Hier (Tr vs. Auto) handelt es sich in jedem Fall um einen Verkehrsunfall (Stichwort ruhender Verkehr), weil hier ein Kraftfahrzeug DURCH die Benutzung eines anderen Kraftfahrzeuges beschdigt wird.
Wenn das ein Supermarktparkplatz passiert, sollte man das Kennzeichen des geschdigten Fahrzeuges ausrufen lassen, den Fahrer informieren und (falls ein Schaden entstanden ist) die Versicherungsdaten austauschen.
Die Polizei brauchts da nur, wenn man untereinander ins streiten kommt oder der Fahrer des beschdigten Fahrzeuges nicht aufzutreiben ist. Eine "Strafe" seitens der Polizei gibts bei sowas in aller Regel nicht - sowas passiert und wenn man fr seinen Lapsus eintritt, wars das meistens. (Es sei denn, man hat nen Einkaufswagen mit 5 Ksten Bier drauf mit Anlauf in den Wagen der Ex geschoben ... oder so. ;))

Auf keinen Fall sollte man aber "einfach so" verschwinden - DAS wre dann Unfallflucht (weil es ja ein Verkehrsunfall ist) und das gibt richtig rger!

Deine erste Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten - siehe dazu auch den Link.
Wenn die im Link genannten Bedingungen fr einen Verkehrsunfall gegeben sind, gilt das oben gesagte entsprechend.
Wenn nicht, ist es kein Verkehrsunfall, sondern eine Sachbeschdigung - sich dann einfach zu verdrcken ist genau genommen keine Unfallflucht. Wenn man allerdings "gekriegt" wird, muss man das erst mal beweisen und das knnte schwierig werden. davon ab wrde es in so einem Falle natrlich eine entsprechende Strafanzeige geben und sich zu "verpissen" macht auf Staatsanwlte und Richter gar keinen guten Eindruck...

Letztlich luft es (auf unterschiedlichen Wegen) auf Dasselbe raus - sowas KANN passieren. Wenn es passiert, sollte man die Sache an Ort und Stelle klren, ggf. unter Hinzuziehung der Polizei (fr die feststellung des Sachverhaltes und den nachweis, dass man nicht abgehauen ist).
Die wissen auch, dass sowas einfach mal passieren kann und werden einem nicht den Kopf abreien. Einfach abzuhauen gibt in jedem Falle ernsthaften rger ... und auf nem Supermarktparkplatz guckt immer irgendjemand zu...



Nach oben
 Offline Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 7 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 2 Stunden


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron