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Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=2267 |
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Autor: | RMehler [ Fr 26. Aug 2011, 22:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys aufkommen,? wenn es im Vollrausch gezeugt worden ist. Ich war ja nicht mehr zurechnungsfhig. Noch eine kleine Zusatzfrage: Bekomme ich Schmerzensgeld,falls ich mir etwas eingefangen haben sollte? @Paul: In einer Situation, in der man vollkommen unzurechnungsfhig ist, ist es nicht leicht, auf die Sachen wie "Schutz" nachzudenken. Und wieso sollte ich fr den "Schaden" aufkommen? |
Autor: | ritiygok [ Sa 27. Aug 2011, 14:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
zwar nicht "zurechnungsfhig" aber immerhin "zeugungsfhig" und somit in der Verantwortung!!! |
Autor: | DagobertF [ Di 30. Aug 2011, 05:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Seit wann entbindet ein Vollrausch einen Erwachsenen von seiner Eigenver Antwort ung? |
Autor: | XX_oireja_XX [ Mi 7. Sep 2011, 23:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Ich hoffe, dass diese Frage nur allgemein gestellt wurde... Ich hab da meine ganz eigene Meinung. Erst die Hucke volllaufen lassen und im Halbdelir, ohne Schutz, jemanden flachlegen und dann nicht dafr grade stehen wollen. Und da heit es dass das ab einer bestimmten Promillezahl nicht mehr mglich ist. Dann entsteht da ein vllig unschuldiger Mensch, der sich seine verkommenen Eltern leider nicht aussuchen konnte. Und dazu kommt dann, dass der Vater keinen Bock hat sich um das Kind zu kmmern. Soll die Mutter, die alte Schl..... doch zusehen wo sie das Geld herholt, um das Ghr aufzuziehen. Super Lebenseinstellung. Aber Schmerzensgeld haben wollen, falls man sich etwas eingefangen hat. (Na, merkst Du was?) Einen auf dicke Hose machen und strulledick einen frisch machen und dann nicht die Cochonnes haben und fr das eigene Fleisch und Blut grade stehen. Saufen sollte man nicht wenn man sich nicht im Griff hat dabei. Besoffen war ich auch schon oft, aber so etwas ist mir nicht annhernd passiert. Und das Ungeborene dann auch noch als Schaden zu betiteln. Ich krieg gleich nen Herzanfall. Abtreibungen werden brigens von der Krankenkasse erstattet. |
Autor: | WarnerN [ Di 10. Jan 2012, 12:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Du hast den "Schaden" zu 50% verursacht, also musst du auch dafr gerade stehen. Wobei die Abtreibung etwas ist, was die Frau selbst zahlen muss, wenn sie mehr als 1000 netto Einkommen hat. Es ist aber fair, wenn der Mann sich beteilgt, wenn er damit einverstanden ist. Immerhin spart er damit 25 Jahre Unterhaltszahlungen. Wenn das Kind zur Welt kommt, hat es einen Anspruch auf Versorgung, egal, wie es entstanden ist. Schmerzensgeld, wenn du dir was eingefangen hast? Warum? Du hast sich doch freiwillig besoffen und dann deinen Lmmel freiwillig reingesteckt. |
Autor: | HFried [ Do 26. Jan 2012, 06:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Du httest wenigstens mit dem Fragestellen warten knnen, bis du wieder nchtern bist. |
Autor: | EAmsel [ Do 2. Feb 2012, 14:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Ja und ja, du bist voll unterhaltspflichtig. Ob du betrunken warst, spielt nicht die geringste Rolle. Und nein, es gibt kein Schmerzensgeld, schlielich kann man sich bekanntermaen schtzen. |
Autor: | OlindaV [ Sa 11. Feb 2012, 17:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Muss ich fr die Abtreibung bzw fr den Erhalt eines Babys auf |
Hoffentlich ja, wer saufen kann kann auch fr seine Taten gerade stehen. |
Autor: | hellerk [ Mi 29. Feb 2012, 19:54 ] |
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JA auer bist Hartz 4 Empfnger. wird dann bezahlt die Abtreibung. |
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