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Offene Frage: Was macht man gegen falsch datierten Bescheide http://deutsch-forum.xbws.org/viewtopic.php?f=3&t=222 |
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Autor: | SPabst [ Fr 29. Apr 2011, 20:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Offene Frage: Was macht man gegen falsch datierten Bescheide |
Offene Frage: Was macht man gegen falsch datierten Bescheide der Arge? Die Situation ist folgende: Mein Partner und ich bekommen ergnzend Hartz 4 Leistungen von der Arge. Leider waren die Arge Berechnungen hufig falsch und wir muten Widerspruch dagegen einlegen. "Lustigerweise" kommen die Bescheide jetzt entweder gar nicht und dann erst auf Aufforderung als Zweitschrift, oder falsch datiert. Erst heute habe ich einen Bescheid erhalten, der auf den 26.Mrz 2011 ausgestellt ist- dabei haben wir heute den 28. April! Leider hat die Arge bei ihren Berechnungen mal wieder Fehler gemacht und unser einmonatiges Widerspruchsrecht ist vor zwei Tagen abgelaufen. Auf dem Briefumschlag ist leider auch kein Stempel mit Datum von der Post. Wie kann ich beweisen, dass ich den Brief erst heute erhalten habe? Kann ich mich irgendwo ber unseren Sachbearbeiter beschweren? Das Problem liegt ja darin zu beweisen wann der Bescheid zugestellt wurde. Das gleiche Problem hatte ich schon einmal und der Sachbearbeiter hat damals den Widerspruch nicht anerkannt, mit der Begrndung, der Bescheid wre ja schon 6 Wochen vorher rausgegangen und ich htte ihn sptestens 2-3 Tage nach Ausgang erhalten mssen. |
Autor: | MBauer [ Fr 6. Mai 2011, 04:35 ] |
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Nur mal als Zusatzinfo zu den anderen Postings: Der Absender steht in der Beweispflicht. Kann er nichts gegenteiliges beweisen zhlen deine Angaben, die Du ja auch eidesstattlich versichern kannst. Ein Anwalt zerpflckt solche Diskussionen im Ansatz. |
Autor: | seog [ Sa 7. Mai 2011, 15:59 ] |
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Das hrt sich nach Schikane an, mu aber nicht notwendig so sein. An Deiner Stelle wrde ich baldmglichst Prozesskostenhilfe beantragen; diese Link hilft hoffentlich ein wenig, damit zurechtzukommen. Ich meine, eine Beratung bei einem Rechtsanwalt sollte mindestens dabei herauskommen. http://www.pageballs.com/gerichtskostenbeihilfe-richtig-erklaert Im Rahmen der Untersuchung wird sich herausstellen, ob Du eine Aussicht auf Erfolg hast, Dein Recht durchzusetzten. Gleichzeitig wrde ich einen Termin beim nchst zustndigen Vorgesetzten dieses Sachbearbeiters beantragen, um die Situation "friedlich beizulegen". Das ganze mglichst schriftlich formuliert, und per Einschreiben/Rckschein gesendet. Und Du solltest gegen alles, was Dir spanisch vorkommt, vorsichtshalber (schriftlich) Wiederspruch einlegen, egal, was dabei herauskommt. Es kann nicht sein, dass Behrden den normalen Brger derart unter Druck setzten knnen. Wehre Dich! /KG |
Autor: | VolkerK [ Sa 7. Mai 2011, 17:35 ] |
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ja geh zum sachbearbeiter, der kann ich pc schauen, wann der bescheid raus ist und kann auch gleich die beschwerde gg. den bescheid aufnehmen |
Autor: | acimibiri [ Mi 11. Mai 2011, 02:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Offene Frage: Was macht man gegen falsch datierten Bescheide |
widerspruch kannst du innerhalb von 4 wochen NACH ZUSTELLUNG also wenn es bei dir eingegangen ist einlegen... du kannst immer wenn nur widerspruch einlegen oder es ggf. mit einer beschwerde an den zustndigen geschftsfhrer versuchen ggf. dann an die nchst hhere stelle rechtlich ist es fr dich absolut unrelevant fr einen widerspruch ob der bescheid von mrz ist oder nicht fr dich fngt die 4wochenfrist mit dem tag an zu laufen wenn du es via post erhalten hast durchaus kannst du dich auch ber euren sachbearbeiter beschweren fr den ist erst einmal seine teamleitung verantwortlich und danach die geschftsleitung du hast auch das recht den antrag zu stellen einen neuen kompetenten sachbearbeiter zu bekommen |
Autor: | AWeisz [ Do 2. Jun 2011, 01:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Offene Frage: Was macht man gegen falsch datierten Bescheide |
Zum Bescheiddatum wird eine Zustellfrist von drei Tagen dazu gerechnet. Erst dann beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat zu laufen. Die Frist endet dann am 29.4. -also morgen. Aus dem Computer sieht die Arge nur das Bescheiddatum aber nicht das Zustellungsdatum. Im brigen kannst Du auch spter gegen die Hhe der Leistung Widerspruch einlegen und angeben, dass Dir kein Bescheid zugegangen ist. Die Arge kann die Zustellung nmlich nicht beweisen da die Bescheide blicherweise nur mit einfacher Post versandt werden. Gru PitBabba |
Autor: | GHerz [ So 12. Jun 2011, 02:12 ] |
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Nehmt euch einen Anwalt, der kann euch am Besten beraten. |
Autor: | OPapst [ Do 7. Jul 2011, 16:43 ] |
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bei Inhaltsfehlern=in Widerspruch gehen bei Formfehlern:=Revision hat die ARGe rckwirkend den Berechnungsfehler behoben, gelten die Leistungsansprche rckwirkend. Das ist dann auch gut so. (in anderen Fllen verliert man mal schnell 1 Monat Leistungen) Die Ablaufsfrist (fr den Widerspruch) wird nicht nach Ausstellungsdatum (Briefkopf) berechnet, sondern mit Datum des Postempfangs(also ab wann das Teil im Briefkasten liegt). das heit:immer notieren,wann man es erhalten hat. Am Besten oben auf den Brief(-Umschlag) draufschreiben. rechtliche Vorgaben findet man im VwVfG.(Verwaltungsrecht), ansonsten: zum Anwalt gehen,Prozesskostenhilfe beantragen und beim Sozialgericht klagen. Wenn der Sachbearbeiter davon Wind bekommt,knnte es sogar sein dass er seine Arbeit schnell wiedergutmacht.dann kann man die Klage zurckziehen.viel Erfolg. SigiFreudMarley Die ARGE kann den Postausgang nur beweisen,wenn es als Einschreiben rausgegangen ist. Hat ein Mitarbeiter den Brief persnlich eingeworfen(deswegen kein Datum-Stempel), zieht die ARGE den Krzeren |
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