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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: Di 19. Jul 2011, 10:44 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 16:56
Beiträge: 448
Hi,
ich mchte mit Freunden einen Verein Grnden.
Kann ich jezt den Verein eintragen lassen? (bin 14)
Ich hab im BGB nachgeschaut, da steht nicht dass man volljhrig sein muss.


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: So 28. Aug 2011, 10:02 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 07:48
Beiträge: 6
Man sollte volljhrig sein, allein schon der Haftung wegen. Anmelden kann man den Verein beim zustndigen Amtsgericht. Satzung nicht vergessen.


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: Mo 5. Sep 2011, 03:45 

Registriert: Do 7. Apr 2011, 10:19
Beiträge: 7
Schau noch mal ins BGB 2. Du musst noch vier Jahre warten. Denk dran, wie bei Schneewittchen msst ihr mindestens 7 Zwerge sein, mit 6 Mitgliedern gibt es noch keinen e.V.


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: Di 6. Sep 2011, 06:48 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 06:30
Beiträge: 21
Es ist keine Frage der Volljhrigkeit.

Bei der Grndung mssen die Grnder GESCHFTSFHIG sein,
also i. d. R. achtzehn Jahre alt sein. Sie drfen weder entmndigt
noch geisteskrank sein. Ist ein Grnder beschrnkt geschftsfhig,
also sieben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt, kann er sich an
der Grndung beteiligen, wenn er dadurch lediglich einen
rechtlichen Vorteil erlangt ( 107 BGB)

Und hier kannst Du Dich eingehend informieren:

http://www.burhoff.de/verein/inhalt/wieentsteht.htm


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: Sa 17. Sep 2011, 03:22 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 00:39
Beiträge: 12
Ihr msst 7 Leute sein und wie hier schon erwhnt bentigst du 107 BGB, also die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sowie eine Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt).


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: Mi 21. Sep 2011, 16:26 

Registriert: Fr 8. Apr 2011, 09:55
Beiträge: 10
Die Frage hast du dir ja schon selber beantwortet!!
Wenn es heisst, dass du Volljhrig sein musst, bedeutet das: Du musst 18J. oder lter sein.
LOSGISCH


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 Betreff des Beitrags: Vereins eintragung.....?
BeitragVerfasst: So 2. Okt 2011, 08:44 

Registriert: Mo 11. Apr 2011, 15:17
Beiträge: 18
Deinen eigenen Verein mit deinen Freunden kannst du nennen, wie du willst. Den brauchst du auch nirgends wo anmelden. Um einen eigetragenden Verein zu grnden, bist du nicht geschftsfhig.



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