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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
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SPabst
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Betreff des Beitrags: Kann ich diese Person anzeigen? Verfasst: Di 28. Jun 2011, 09:24 |
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Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41 Beiträge: 270
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Meine beste Freundin wird von einer anderen Frau regelrecht mit irgendwelchen Anschuldigungen verdchtigt, (z.B. Belstigung, oder irgendwelche Aktivitten mit AA und Jugendamt) die Beiden kennen sich von frher. Weil meiner Freundin der Kindergarten aufm S... ging, hatte sie seit Mai keinen Kontakt mehr mit ihr. Die ganze Zeit war Ruhe, bis vorige Woche, da hat diese Frau meine Freundin wieder auf belster Weise bei jemanden beleidigt. Als meine Freundin sie natrlich darauf angesprochen hatte, meinte diese "habe ich nie erzhlt" und auch ich muss sagen, es nervt langsam. Jetzt bekam meine Freundin vorige Woche einen Brief von der Polizei und eine Vorladung. Diese Frau hat sie wegen Verleumdung und falschen Anschuldigungen angezeigt. Knnte ich da jetzt diese Person als aussenstehende anzeigen?
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ofooximog
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Betreff des Beitrags: Kann ich diese Person anzeigen? Verfasst: Sa 2. Jul 2011, 02:23 |
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 23:25 Beiträge: 9
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Nein. Verleumdung und Beleidigung sind Antragsdelikte. Sie mssen vom Betroffenen selbst zur Anzeige gebracht werden.
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MTrommler
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Betreff des Beitrags: Kann ich diese Person anzeigen? Verfasst: Sa 9. Jul 2011, 10:12 |
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Registriert: Sa 9. Apr 2011, 16:50 Beiträge: 11
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Nein. Deine Freundin braucht nicht zur Polizei zu gehen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Das muss man nur bei einer Ladung von der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
Auerdem soll sie sich nicht zu den Anschuldigen uern. Dann wird das ganze im Sande verlaufen, da die Staatsanwaltschaft das ganze wegen mangels ffentlichen Interesses einstellt.
Dann msste eine Zivilklage eingereicht werden, was sehr selten ist.
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EVogel
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Betreff des Beitrags: Kann ich diese Person anzeigen? Verfasst: Di 4. Okt 2011, 06:16 |
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Registriert: Fr 1. Apr 2011, 15:27 Beiträge: 7
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Wie schon gesagt, nur Betroffene knnen anzeige erstatten. Du knntest glaube nur als Zeuge erscheinen, wenn du selber dabei warst und es mitbekommen hast.
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