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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: Mo 18. Apr 2011, 21:55 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 13:26
Beiträge: 248
Ich habe mehrere Fragen zu folgendem Messer:

http://www.amazon.com/United-Sentry-Shoulder-Harness-Knife/dp/B001CXNMBS/ref=pd_sim_sg_3
- Drfte man dieses Messer in Deutschland berhaupt mit sich fhren? Man knnte es schlielich als Schlagring verwenden und diese unterliegen in Deutschland striktesten Richtlinien
-Wie sind die Regelungen in Deutschland bei 12,7 cm Klingenlnge? Von der Klingenlnge her gesehen drfte man es schon mit sich fhren oder?
Vielen Dank im Voraus,
Tobi
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-schlagringmesser.pdf hier hab ich mal den zugehrigen gesetzestext rausgesucht aber da blick ich nich ganz durch ^^

@RL: .. des is doch gar kein klapp- bzw springmesser :D was hat des jetz damit zu tun :D?


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 07:27 

Registriert: Di 29. Mär 2011, 04:28
Beiträge: 8
Ein solches Messer ist zu Recht verboten, die entsprechenden wurden erwhnt.
Was will man mit einem SOLCHEN Messer ?
Es ist eindeutig nicht als Werkzeug konzipiert sondern als gefhrliche Nahkampfwaffe und es ist offensichtlich welcher Personenkreis so etwas besitzen will.
Das Verbot des Mitfhrens feststehender Messer mit mehr als 12 cm Klingenlnge gilt lustigerweise NICHT, wenn es sich bei dem Messer um ein zu einer Tracht Gehriges handelt.
Auch gilt es nicht fr rasierklingenscharfe stabile Koch-Messer egal welcher Lnge.
Die darfst Du mitfhren in selbstgebastelter Scheide.

Warum, so frage ich mich, will jemand berhaupt ein feststehendes Messer mit sich fhren im Alltag ?
Wozu bentigt man eines, ausser um anzugeben, Straftaten zu begehen oder ??


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 18:58 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 13:21
Beiträge: 14
aus deinem Dokument:

"Die Verbotseigenschaft im Sinne der Anlage 2 zu 2 Abs. 3 WaffG. - Waffenliste - Abschnitt 1, Nr. 1.3.2: "... Schlagringe" wird daher fr derartige Messer bejaht. Diese Einstufung gilt auch fr alle Messer, deren Griff als Schlagring ausgebildet ist."


also.. httste nurnmal richtig lesen mssen ;)


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 20:36 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 08:24
Beiträge: 16
Bei dem Messer handelt es sich um einen "verbotenen Gegenstand" nach 40 Waffengesetz.

Im Waffengesetz besonders genannt und geregelt sind die

- Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlnge,
http://www.sjjv.de/index.php/news/5-news/19-waffengesetz

siehe auch:
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- hchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1#Anl2Ab1


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: So 8. Mai 2011, 12:00 

Registriert: Do 31. Mär 2011, 13:39
Beiträge: 13
Offene Frage: Fragen zu einem Messer?


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 Betreff des Beitrags: Offene Frage: Fragen zu einem Messer?
BeitragVerfasst: So 19. Jun 2011, 14:24 

Registriert: Fr 25. Mär 2011, 21:49
Beiträge: 15
Es gilt zudem als stehende Stichwaffe !



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