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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Mi 28. Mär 2012, 00:29 

Registriert: Di 5. Apr 2011, 14:29
Beiträge: 5
Deine Frage wird von 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) abschlieend beantwortet. Sieh selbst:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Nun wirst Du irritiert fragen: Was ist gem. Ziff. 1a eine "Mobilittshilfe im Sinne des 1 Absatz 1 der Mobilittshilfenverordnung"? Das ist (siehe dort) ein "zweispuriges Kraftfahrzeug mit zwei parallel angeordneten Rdern mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzgerungstechnik". Auf Deutsch: Das ist eine spezielle Verordnung, um den Segway auf die Strae zu lassen. Mehr nicht. Und wenn Du nun den 4 FeV durchgehst, wirst Du feststellen: Dein Auto ist weder ein Mofa noch ein Segway noch ein Krankenfahrstuhl noch ein Trecker, und also gilt:

Du darfst also mit Deinem Auto ohne Fhrerschein nicht in Deutschland fahren.

Tut mir leid.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 18:03 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 20:45
Beiträge: 158
und zweitens heit es fr und fuehr, bleib lieber in frankreich, denn die komplextt der deutschen sprache begreifst du eh nicht mehr aber fr franzsisch sollt es reichen.
ansonsten wrd ich ohne rberfahren im schlimmsten fall wird dei dreirad konfisziert und du zahlst ein paar euros fr fahren ohne fhrerschein, aber naja.


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 Betreff des Beitrags: Warum wohlen die das Verhindern?
BeitragVerfasst: Di 1. Mai 2012, 14:09 

Registriert: Mo 4. Apr 2011, 20:24
Beiträge: 13
das kann ich nun wirklich nicht verstehen...

das alte leder wrde doch hervorragend...

zu diesen sektierern passen...?!


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Di 26. Jun 2012, 17:52 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 20:11
Beiträge: 15
erstmal heit das fhrerschein und zweitens bedeutet fhrerscheinpflichtig, dass du fr dieses fahrzeug in deutschland einen fhrerschein brauchst.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Mi 18. Jul 2012, 15:29 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 05:32
Beiträge: 9
Dies Frage solltest du an die zustndige Fhrerschein stelle des Landkreises stellen in dem du dich dann aufhltst oder die Polizei.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: So 23. Sep 2012, 18:17 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 07:22
Beiträge: 10
Ich wrde auf nein tippen. Aber sicher kann es dir nur die Lokale Polizei sagen.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Do 23. Okt 2014, 01:11 

Registriert: Di 12. Apr 2011, 12:36
Beiträge: 30
Nein darfst Du nicht.

Sowie eine Fahrerlaubnispflicht fr diese Art von Fahrzeug in Deutschland besteht, hast Du diese vorzuweisen, kannst Du das nicht, ist dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis.


tmh



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