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metalltecn




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 Betreff des Beitrags: Frage zum Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschft und Erfllungsge
BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 14:28 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37
Beiträge: 326
Frage zum Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschft und Erfllungsgeschft) - Rechtslehre?

Ich bruchte ein wenig Hilfe in Rechtslehre, vielleicht knnte mir jemand von euch helfen.
Wir sind zurzeit beim Thema Kaufvertrag.
Ich hab einige Flle bei denen ich nicht so recht weiterkomme.

1.
J. schickt an einen Kosmetikversand einen Bestellschein fr ein Parfm. Entsprechend dem ihr vorliegenden Katalog aus dem Vorjahr gibt sie in dem Bestellformular als Preis 39 an. Das Versandhaus schreibt ihr daraufhin zurck: "gerne besttigen wir ihre Bestellung. Gleichzeitig teilen wir ihnen jedoch mit, dass der neue Preis fr dieses Produkt dieses Jahr bei 49 liegt." Julia ist das zu teuer. Sie ruft deshalb beim Versandhaus an, um mitzuteilen, dass sie das Parfm nicht bestellen will. Muss sie das Parfm fr 49 kaufen? Beurteilen Sie unter Angabe der Paragrafen des BGB die Rechtslage.
- Mit dem Bestellschein hat J. einen Antrag gestellt ( 145 BGB), das Versandhaus hat den Antrag besttigt ( 147 BGB), damit kommt es zum Kaufvertrag ( 433 BGB). Damit ist das Verpflichtungsgeschft erfllt. Aber wenn das Verpflichtungsgeschft erfllt wre, msste J. das Parfm kaufen. Aber wenn mans genau nimmt ist es doch gar nicht zum Kaufvertrag gekommen weil dafr mssten 2 bereinstimmende Willenserklrungen vorhanden sein...
Ich find das ganze so verwirrend :\\


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Sa 4. Feb 2012, 23:15 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 12:31
Beiträge: 273
seit 20 jahren in frankreich darf ich in deutschland ein in frankreich zugelassenes fahrzeug welches dort ohne fuehrerschein gefahren werden darf auch in deutschland fahren ???( in deutschland fuererschein flichtig !) nur fuehr den urlaub !


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 Betreff des Beitrags: Warum wohlen die das Verhindern?
BeitragVerfasst: Mo 20. Feb 2012, 21:49 

Registriert: Fr 1. Apr 2011, 20:20
Beiträge: 11
Das sind Demokraten.
Die halten nicht so wirklich viel
von Erbmonarchien
und Vitamin-B-Karrieren...!


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 Betreff des Beitrags: Frage zum Einwohnermeldeamt und verlngerten Mietvertrgen?
BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 10:49 

Registriert: Do 14. Apr 2011, 16:18
Beiträge: 16
Unfug. Entweder hast du nicht richtig zugehrt, oder du hast nicht verstanden, was sie dir gesagt haben. Fr eine Um- bzw. Anmeldung ist eine mgliche Frist im Mietvertrag vllig unerheblich, weil die Anmeldung dort niemals befristet erfolgt. Falls berhaupt ein Mietvertrag vorgelegt werden muss, dann nur als Nachweis dafr, dass du unter dieser Adresse tatschlich eine Wohnung unterhlst; quasi statt Einzugsbesttigung durch den Vermieter.
Wenn du dich vor 6 Monaten wieder httest melden mssen, muss das einen anderen Grund haben. Frag am besten nochmal nach.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 21:14 

Registriert: Sa 2. Apr 2011, 04:24
Beiträge: 9
Im Prinzip ja,man darf sich nur nicht erwischen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Warum wohlen die das Verhindern?
BeitragVerfasst: Fr 2. Mär 2012, 23:30 

Registriert: Mi 30. Mär 2011, 00:39
Beiträge: 12
Weil das der Beweis fr Parteifilz und Klngel, als auch der Vetternwirtschaft innerhalb der SPD wre.

Und mal ganz ehrlich, was will die in der Politik???? Das Vorgelebte des Ehemannes verwirklichen? Nix Leisten, hohle Sprche klopfen, und dann das Amt nutzen, um einen hoch dotierten Job bei begnstigten Firmen zu erhalten? Es langt das 1 Salaud aus der Familie das abgeliefert hat.


tm


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 Betreff des Beitrags: Frage zum Einwohnermeldeamt und verlngerten Mietvertrgen?
BeitragVerfasst: Fr 9. Mär 2012, 23:44 

Registriert: Mo 28. Mär 2011, 18:29
Beiträge: 13
Wenn man einen befristeten Mietvertrag eingeht, meldet man sich doch nicht auch befristet beim Einwohnermeldeamt? Man bleibt dort solange in den Akten, bis ein anderes Einwohnermeldeamt dich abmeldet. Also was hat ein Mietvertrag mit der Anmeldung zu tun?


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: Mo 12. Mär 2012, 19:05 

Registriert: Mi 13. Apr 2011, 01:37
Beiträge: 18
Nein. Ganz einfach: NEIN.


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 Betreff des Beitrags: Frage zum Einwohnermeldeamt und verlngerten Mietvertrgen?
BeitragVerfasst: Sa 17. Mär 2012, 03:51 

Registriert: So 27. Mär 2011, 14:31
Beiträge: 11
Eine Rckmeldung ist keine wiederholte Meldung des Wohnsitzes.

Wenn du wegen einer fehlenden Rckmeldung Ordnungsgeld zahlen musst, bedeutet dies: Du hast auf behrdliche Fragen nicht geantwortet bzw. Formulare nicht zurckgeschickt hast.


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 Betreff des Beitrags: fuererschein frage in deutschland?
BeitragVerfasst: So 18. Mär 2012, 22:05 

Registriert: Mi 6. Apr 2011, 10:04
Beiträge: 13
verstehe leider deine frage nicht ............

in deutschland muss man mindestens 18 jahre alt sein um alleine zu fahren ................ vielleicht ist es in frankreich anders ................

aber auch wenn du hier in urlaub bist ................ solltest du (meiner meinung nach) die sitten der deutschen anerkennen!



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