Das ist kein Diebstahl, maximal die Unterschlagung oder die Zweckentfremdung.
Natrlich kannst du Anzeige gegen ihn erstatten, doch wird die Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf sehen, da das ffentliche Interesse, nicht tangiert wird.
Dann bleibt dir nur noch der Weg, der Zivilklage. Was natrlich mit Kosten verbunden ist, Gerichtskosten, Rechtsanwalt. Da liegt es dann an dir, ob die Sachen die du dort lassen mssen hast, auch so einem hohen Wert entsprechen, das diese, die Kosten fr eine Klage rechtfertigen. Muss du das negieren, so solltest du von Klage Abstand nehmen und die vorherrschende Sachlage als Erfahrung ansehen und darauf achten, das dir in Zukunft, so ein Fehler nicht mehr unterluft.
verstehe mich bitte nicht falsch, natrlich ist es dein gutes Recht zu verlangen, das er dir deine Dinge herausgibt, doch dieses Recht einzufordern, wird langwierig und ist wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrnt.
Good Luck
"TM"
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