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Autor |
Nachricht |
SPabst
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 16:34 |
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Registriert: Fr 1. Apr 2011, 22:41 Beiträge: 270
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Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / Arbeitsunfall aus ? s.D.?
Von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurck auf dem direkten Weg ist man ja versichert. Aber was ist, wenn man beim Heimweg unterwegs im Supermarkt einkauft und dann einen Unfall hat ?
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LSchäfer
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Sa 29. Okt 2011, 09:30 |
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Registriert: So 27. Mär 2011, 06:28 Beiträge: 10
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Kommt drauf an. Wenn der Supermarkt zu weit vom Arbeitsweg ist, zahlt die Versicherung nicht.
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RothW
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Do 5. Jan 2012, 06:18 |
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Registriert: Mi 6. Apr 2011, 09:19 Beiträge: 15
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Es immer nur der direkte Weg versichert.
Wer nicht den direkten Weg nimmt (wie in deinem Fall), ist nicht mehr ber die betriebliche Unfallversicherung versichert.
Sollte eine private Unfallversicherung bestehen, bernimmt die dann alles.
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AMehler
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Fr 6. Jan 2012, 13:53 |
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Registriert: So 27. Mär 2011, 22:36 Beiträge: 70
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Also, der weiter fortgesetzte Weg NACH dem Einkauf ist ber die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen weiter versichert. Der Einkauf selber ist Privatvergngen!
Zur Frage des Weiterbestehens des Versicherungsschutzes bei einer Unterbrechung des Arbeitsweges / Heimweges aus privaten oder eigenwirtschaftlichen Grnden, hat das Bundessozialgericht mit dem Urteil BSG 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung folgende Grundstze aufgestellt: ..... Wird der Weg zu oder von der Arbeitssttte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfgig unterbrochen, besteht whrend der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Ttigkeit beendet ist und der ursprngliche Weg wieder aufgenommen wird.Nicht mehr festgehalten wird an der vorherigen Rechtsprechung, dass der Versicherungsschutz trotz der vorbergehenden Lsung vom betrieblichen Zweck des Weges solange erhalten bleibt, wie sich der Versicherte noch innerhalb des ffentlichen Verkehrsraums der fr den Weg zu oder von der Arbeitssttte benutzten Strae aufhlt, d.h. bevor er ein Geschft betritt oder in eine Seitenstrae einbiegt.
http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-wegeunfall
In diesem Sinne....
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uuzaw
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 11:28 |
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 09:40 Beiträge: 8
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Pech gehabt: Der Einkauf gehrt nicht zum Arbeitsweg.
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eguhu
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Di 14. Feb 2012, 07:08 |
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Registriert: Fr 8. Apr 2011, 21:38 Beiträge: 15
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jo, versichert ist nur der direkte Weg, ohne wenn und aber...
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foqaaana
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Betreff des Beitrags: Wer kennt sich mit der Gesetzgebung bei einem Wegeunfall / A Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 20:51 |
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Registriert: Mi 30. Mär 2011, 05:27 Beiträge: 14
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Dann nicht .Es knnen Umwege gemacht werden unter bestimmten Voraussetzung . Zum Beispiel einen Kollegen mit nach Hause bringen ( Fahrgemeinschaft .)
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