Gelste Frage: Wenn ein Serieneinbrecher mit seinem gesetzlichen Strafrichter kungelt ?
Folgender Fall:
Serieneinbrecher Gustav Ede von Hawiksbeck steht mal wieder wegen Einbruchs vor Gericht.
Sein gesetzlicher Strafrichter Nelson Baron von Hohenfels bittet ihn vorab in sein mit Edelhlzern vertfeltes Amtszimmer und macht ihm konspirativ folgendes Angebot mit sehr leiser Stimme:
"Wenn Sie mir in einem Briefumschlag unter meinem Brotisch in Bar 20 Tausend berreichen, verurteile ich sie auf Bewhrung, ansonsten gehen Sie fr 4 Jahre in den Knast. Sie sind doch ein gewiefter und gebter Einbrecher, gehen Sie doch weiter auf Diebestouren, bis sie diesen Geldbetrag zusammen haben, ich gebe Ihnen dafr 2 Wochen Zeit !"
Der Einbrecher geht darauf ein, weil er nicht schon wieder in den Knast zurck will und bricht in mehrere Villen und Wohnungen ein. Darunter auch, ohne es zu wissen, in die Wohnung dieses Richters am hellen Nachmittag, wo er mehrere Briefumschlge mit vielen Geldscheinen , eingenht in einem Sofakissen, findet.
Er nimmt diese Briefumschlge mit in einem Baumarkt gestohlenen Handschuhen an sich und auf einmal hat er viel Geld, darunter auch das von diesem Strafrichter geforderte Bestechungsgeld, das er ihm zu einem geheim verabredeten Zeitpunkt in seinem Amtszimmer wie besprochen berreicht.
Doch dieser Richter merkt schnell, dass der Briefumschlag aus seiner Wohnung kommt, denn er hat jeden Umschlag mit einer unsichtbaren Tinte markiert, die er unter einem UV-Stift sichtbar machen kann.
Was soll jetzt dieser Richter machen?
Gibt er diese dem Einbrecher zu erkennen, wei er, dass er aus Versehen bei diesem Richter in seiner Wohnung "ungebeten" war und besagter Gesetzeshter auch schon andere Kriminelle auf diese Weise erpresst hat.