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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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eberhardf
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Betreff des Beitrags: Kann ich ihn anzeigen? Verfasst: So 12. Feb 2012, 07:14 |
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Registriert: Mi 6. Apr 2011, 04:15 Beiträge: 19
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nein, den dieser Vertrag ( 2 Chips fr 41 cent ) ist Sittenwidrig und verstsst gegen die blichen Gepflogenheiten.
Laut 138 BGB ist ein Geschft, das gegen die guten Sitten verstt, nichtig.
TM
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eweisz
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Betreff des Beitrags: Kann ich ihn anzeigen? Verfasst: So 19. Feb 2012, 03:47 |
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Registriert: Di 29. Mär 2011, 13:17 Beiträge: 18
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Ist so nicht zu beantworten, weil du nicht schreibst ob er gezahlt hat, dann lge kein Grund fr eine Anzeige vor :-)
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