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ehicerguqi
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Betreff des Beitrags: Information ber Subunternehmen Vorschrift? Verfasst: Mi 31. Aug 2011, 09:03 |
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Registriert: Sa 2. Apr 2011, 18:37 Beiträge: 326
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Wenn ein Handwerker einen Auftrag oder eine Angebotsanfrage bekommt, darf er diese/n dann, ohne den Kunden zu informieren, an einen Subunternehmer weiterreichen? Oder hat der Kunde ein Recht zu wissen, wer/welche Firma dann ins Haus kommt, um den Kostenvoranschlag zu machen bzw. die Arbeit zu verrichten? Spielt da nicht auch das Hausrecht eine Rolle?
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ZSchaefer
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Betreff des Beitrags: Information ber Subunternehmen Vorschrift? Verfasst: Fr 2. Sep 2011, 16:28 |
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Registriert: Sa 2. Apr 2011, 14:13 Beiträge: 8
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Ja, darf er. Relevant ist nur, wer dein Vertragspartner ist - dieser muss natrlich bekannt sein und dieser haftet dann auch dir gegenber. Wer die Arbeit ausfhrt, spielt dabei keine Rolle. Und nein, das Hausrecht hat damit gar nichts zu tun. Wenn du die beauftragten Arbeiter nicht rein lsst, ist es dein Problem (bzw. ggf. sogar ein Vertragsversto).
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EKuhn_
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Betreff des Beitrags: Information ber Subunternehmen Vorschrift? Verfasst: Sa 3. Sep 2011, 23:11 |
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Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:21 Beiträge: 9
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Schau dir blo an, was die Telekomiker treiben - die haben wahrscheinlich keinen einzigen Fernmeldetechniker mehr in ihren Diensten und schicken grundstzlich irgendwelche Drittfirmen. Natrlich kann man die vor der Tr stehen lassen, aber dann hat man halt im Zweifelsfall keinen Telefonanschluss.
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giso
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Betreff des Beitrags: Information ber Subunternehmen Vorschrift? Verfasst: Di 6. Sep 2011, 15:45 |
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Registriert: Sa 9. Apr 2011, 14:33 Beiträge: 12
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Es gibt keine Vorschrift die besagt, dass ein Unternehmer die Beauftragung an Subunternehmer offenlegen muss. Wenn zum Beispiel eine Schreinerei ein Angebot fr eine Kchenmontage macht und dann bei Angebotsvergabe einen Elektriker zum Anschlieen der Gerte mitbringt, ist es fr den Auftraggeber irrelevant, ob dieser Elektriker a) beim Schreiner angestellt ist oder b) ebenfalls selbststndiger Unternehmer oder c) bei einem dritten Betrieb angestellt ist. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Rechnung vom Subunternehmer nicht an dich, sondern an den Schreiner geht und die Kosten fr den Subunternehmer bereits im Angebot enthalten sind. Man nutzt die Prfix Sub-, weil Unterunternehmer bld klingen wrde.
Hausrecht greift da nicht. Der Auftragnehmer betritt dein Haus auf deine Aufforderung hin. Wen er fr die Ausfhrung der vereinbarten Arbeiten mitbringt, ist ihm berlassen und sollte nach Fachkenntnis entschieden werden. Wenn du allerdings einen der mitgebrachten Personen nicht in deinem Haus haben willst, kannst du in diesem Fall von deinem Hausrecht gebrauch machen und einer oder mehreren bestimmten Personen ein Hausverbot aussprechen. Das ist unabhngig davon, ob es dabei um Angestellte des Auftragnehmers oder um Subunternehmer handelt.
Ob der Auftragnehmer in diesem Fall fr Ersatz sorgen muss oder ob du fr zustzlich entstandene Kosten aufkommen musst, ist letztendlich eine Frage des abgeschlossenen Vertrages. Hier msste man Vertragsbedingungen und/oder AGB des Auftragnehmers genau prfen.
Im Zweifelsfall vorher drber sprechen, wer die Arbeiten tatschlich ausfhrt. In der Regel nehmen die Auftraggeber Rcksicht auf die Wnsche der Kunden.
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ORitter
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Betreff des Beitrags: Information ber Subunternehmen Vorschrift? Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 11:06 |
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Registriert: Do 31. Mär 2011, 01:10 Beiträge: 15
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Der Handwerker bleibt Dein Auftragspartner. Alle Leute kommen in seinem Namen. Du musst auch nicht wissen welcher Monteur geschickt wird
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